Referenzsemester: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. November 2007, 07:53 Uhr

Referenzsemester

Die Pflichtmodule im Bachelorstudiengang haben Referenzsemester. Das Modul muss dann spätestens in dem Fachsemester bestanden sein, in dem das Modul zum nächsten Mal angeboten wird. (Das ist in den meisten Fällen ein Jahr später.) Anderenfalls gilt das Modul als endgültig nicht bestanden.

Problemfälle

Ein Student hat zwischen dem zweiten und dritten Fachsemester ein Urlaubssemester eingelegt. Nun besucht er im 4. Fachsemester (5. Hochschulsemester) Rechnerstrukturen (Referenzsemester: 3). Dieses Jahr ist die einzige Möglichkeit für ihn, RS zu bestehen, da sein Fachsemester schon höher als das Referenzsemester ist. Damit fallen zwei der Prüfungsversuche ersatzlos weg. War das so geplant? --Roland Illig

Aus meiner Sicht muss in dem beschriebenen Beispiel dem Studenten eine Verlaengerung der Frist zum Absolvieren des Moduls Rechnerstrukturen um ein volles Jahr gewährt werden. Allgemein formuliert: Die Fristen für aufgrund eines Urlaubssemester nicht absolvierbaren Modulen verläengern sich jeweils um 'den Angebotsturnus'! Norbert Ritter.