Promotionsausschuss
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Der Promotionsausschuss (kurz: PromA) bearbeitet alle mit dem Promotionsverfahren zusammenhängende Fragen und überwacht den Ablauf des Prüfungsverfahrens.
Aufgaben[Bearbeiten]
Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise folgende Dinge:
- Bei Fachfremden die Entscheidung über noch zu erbringende Leistungen.
- Die Zulassung zum eigentlichen Promotionsverfahren und die Betreuer aufgrund der Vorschläge des Doktoranden.
- Entscheidungen über die eventuelle Beendigung des Betreuungsverhältnisses.
- Die Eröffnung des Prüfungsverfahrens mit der Bestimmung der Gutachter und der Mitglieder des Prüfungsauschusses.
Trivia[Bearbeiten]
- Der Promotionsausschuss ist ein Ausschuss des Fakultätsrates.
- Die Sitzungen sind nicht öffentlich und die meisten Informationen vertraulich.