Bachelor-FAQ
Version vom 21. Oktober 2010, 14:09 Uhr von Ses (Diskussion | Beiträge)
Was Sie noch nie über den Bachelor wissen wollten, aber herauszufinden gezwungen sein werden... Alle Informationen sind vorläufig und rechtlich unverbindlich!
Pflichtmodule: Prüfungen
- Q: Was sind Referenzsemester?
- A: Pflichtmodulen sind Referenzsemester zugeordnet. Addiert man zum Referenzsemester die Anzahl von Fachsemestern, innerhalb derer das Modul ein weiteres Mal absolviert werden kann, so erhält man das Fachsemester, in dem das jeweilige Pflichtmodul spätestens erfolgreich absolviert worden sein muss. Beispiel: Dem Modul "Rechnerstrukturen" ist das Referenzsemester 3 zugeordnet. Die Frist läuft also in dem Semester ab, in dem das Modul nach dem dritten Fachsemester ein weiteres Mal abolviert werden kann. Da "Rechnerstrukturen" jährlich angeboten wird, läuft die Frist zum Ende des 5. Fachsemesters ab. Referenzsemester entsprechen den in § 10 Abs. 2 Satz 2 RPOBSc (Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge mit Abschluss Bachelor of Science) angegebenen Fachsemestern.
- Q: Warum sind die Referenzsemester oft höher als die empfohlenen Semester? Wird das Studium dadurch nicht sehr einfach?
- A: Es hat sich gezeigt, dass viele Studierende den zeitlichen Aufwand für ein Studium unterschätzen. Wer nebenher regelmäßig jobbt, wird kaum alle Module in der vorgesehen Zeit schaffen. Und wer beispielsweise im ersten Fachsemester "Softwareentwicklung I" nicht besteht, muss das Modul im dritten Semester wiederholen und kann deswegen vermutlich ein Modul des dritten Fachsemesters nicht ordnungsgemäß absolvieren. Wenn alle Module zeitnahe Referenzsemester hätten, würde nach dem Nicht-Bestehen eines Moduls ein enormer Druck entstehen, zukünftig diverse Module im ersten Durchgang bestehen zu müssen.
- Q: Was passiert, wenn ich ein Modul nicht innerhalb der Frist erfolgreich absolviere?
- A: Wird eine Modulprüfung nicht fristgemäß erfolgreich absolviert, gilt sie als endgültig nicht bestanden, es sei denn der bzw. die Studierende hat die Fristversäumnis nicht zu vertreten (§ 10 II 5 RPOBSc).
- Q: Ist es für mich von Nachteil, wenn ich eine Prüfung endgültig nicht bestanden habe?
- A: Nach § 18 I a RPOBSc ist damit auch die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Damit bleiben einem die Mühen weiterer Prüfungen erspart. Der Nachteil ist jedoch, dass man anschließend nicht mehr Informatik oder einen verwandten Studiengang in Deutschland studieren darf.
- Q: Wie oft kann ich mich in Pflichtmodulen prüfen lassen?
- A: Grundsätzlich zwei Mal nach Abschluss der Veranstaltung. Solange die Frist gemäß Referenzsemester noch nicht abgelaufen ist, kann die Veranstaltung wiederholt werden. Nach jedem Durchgang gibt es zwei Prüfungstermine.
- Q: Wenn ich eine Prüfung wiederholen muss, muss ich dann auch die Prüfungsvorleistungen (Modulvoraussetzungen gem. § 13 II 2 RPOBSc ) wiederholen?
- A: Dies hängt davon ab, ob lediglich die Prüfung wiederholt wird, oder das ganze Modul. Wird das Modul wiederholt, so können nach Maßgabe des Prüfers auch die Prüfungsvorleistungen erneut zu erbringen sein.
- Q: Ich habe "Softwareentwicklung II" im 4. Fachsemester wiederholt und bin durch die erste Klausur gefallen. Die zweite Klausur findet erst im Oktober zu einem Termin statt, der formal schon zum Wintersemester zählt. Ist meine Frist damit schon abgelaufen?
- A: Vermutlich nicht. Gemäß § 10 I 1 RPOBSc gibt es für jede Modulprüfung nach Abschluss der Lehrveranstaltungen zwei Prüfungstermine. Insofern endet die Frist erst, wenn auch der zweite Prüfungstermin wahrgenommen werden konnte.
- Q: Ich kann die Fristen nicht einhalten, da ich Teilzeit-Studentin bin. Was muss ich machen?
- A: Sich offiziell als Teilzeitstudentin immatrikulieren. Bei einem Teilzeitstudium im Sinne der Immatrikulationsordnung verlängern sich die Termine und Fristen in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht.
Wahlpflicht- und Wahlmodule: Prüfungen
- Q: Wie sind die Prüfungsmodalitäten für Wahlpflicht- und Wahlmodule?
- A: Gemäß § 10 III RPOBSc können Modulprüfungen für Wahl- und Wahlpflichtmodule zwei Mal wiederholt werden. Dies gilt jedoch unter Umständen nicht, wenn nach Überschreiten der Regelstudienzeit eine in der Studienberatung (§ 3 II RPOBSc) vereinbarte Frist nicht eingehalten wurde (§ 3 III RPOBSc).
- Q: Ich bin zwei Mal durch die Prüfung zu einem Wahlpflichtmodul gefallen. Jetzt will ich stattdessen ein anderes Wahlpflichtmodul wählen. Ist das möglich, und wie viele Prüfungsversuche habe ich?
- A: Wahlpflicht- und Wahlmodule können gemäß § 10 V RPOBSc gewechselt werden. Es wird behauptet, man habe dann auch wieder alle Versuche. Es gibt zwar einen Beschluss vom Prüfungsausschuss, dass man bei einem Wechsel nicht nochmal alle Versuche hat. Jedoch ist die Rechtsabteilung der Universität der Auffassung, dass ein Prüfungsausschuss nicht einschränken darf, sonder nur zulassen darf. Das bedeutet, dass man Annehmen kann, dass eine Kompetenz von diesem Ausschuss überschritten worden ist und man ohne Probleme sein Wahlpflichtmodul wechseln darf.
Bachelorarbeit
- Q: Wieso gibt es für die Bachelorarbeit gemäß § 14 VII RPOBSc eine Verlängerungsfrist von höchstens einer Woche?
- A: In der Rahmenprüfungsordnung ist ein maximaler Bearbeitungszeitraum von 5 Monaten vorgesehen. Da für die Bachelorarbeit wegen der veranschlagten 12 Leistungspunkten eigentlich nur 9 Wochen (netto) vorgesehen sind, wurde die Gesamtzeit mit 5 Monaten derart großzügig bemessen, dass die zusätzliche Verlängerung nur bei akuten Problemen möglich sein sollte. Fraglich ist, wie sich die Verlängerungszeit zu der im Fachspezifischen Anhang (zu § 14) genannten Bearbeitungszeit von drei Monaten verhält. Da laut Fachspezifischem Anhang die Bearbeitungszeit jedoch "in der Regel" drei Monate beträgt, könnte man vermuten, dass auf Antrag zunächst diese Bearbeitungszeit (bis zum Maximum von 5 Monaten) verlängert werden kann.
Wahlpflicht- und Wahlmodule: Inhalte
- Q: Nach welchen Kriterien sollte ich meine Wahl- und Wahlpflichtmodule auswählen?
- A: Vorrangig nach eigenen Interessen und Fähigkeiten. Dabei sollte auch langfristig geplant werden. Wer z.B. eine Bachelorarbeit im Bereich Sprachverarbeitung schreiben will, sollte beispielsweise möglichst (auch) linguistische Wahlmodule besuchen. Natürlich spielen im Einzelfall auch terminliche Erwägungen eine Rolle (Veranstaltungen finden entweder im Sommer- oder im Wintersemester statt und können sich mit anderen Veranstaltungen überschneiden.)
- Q: Kann ich im Wahlbereich wählen, was ich will?
- A: Es müssen Module gewählt werden, die inhaltlich zusammen passen. Diese Kombination sollte vom Mentor genehmigt werden.
- Q: Ich möchte im Anschluss ein Master-Studium machen. Hat die Auswahl der Wahl- und Wahlpflichtmodule irgendwelche Auswirkungen darauf?
- A: Ja! Man sollte sich frühzeitig Gedanken machen, an welcher Universität ich welche Art von Master (ggf. mit welchen Vertiefungen) studieren will. Unter Umständen ist dies nur möglich, wenn man bestimmte Wahlpflichtmodule bereits absolviert hat. Aber auch gerade wenn man an der Universität Hamburg bleiben will, lohnt sich eine langfristige Planung. Das Master-Studium ist sehr kurz und lässt wenig Zeit dafür, Veranstaltungen "nachzuholen".
Studienplan
- Q: Welche Einschränkungen gibt es, wenn ich Module in anderen als den empfohlenen Fachsemestern hören will?
- A: Im wesentlichen gibt es die folgenden Restriktionen:
- Pflichtmodule müssen innerhalb der mittels Referenzsemester zu bestimmenden Frist absolviert werden.
- Wahlpflicht- und Wahlmodule müssen bei Überschreiten der Regelstudienzeit ggf. innerhalb der in einer Studienberatung vereinbarten Frist absolviert werden.
- Module bauen teilweise inhaltlich aufeinander auf. Es ist möglich, dass man bestimmte Inhalte nicht versteht, wenn man die empfohlenen Voraussetzungen nicht mitbringt.
- Module werden nicht in jedem Semester angeboten. Will man aber beispielsweise ein ganz bestimmtes Seminar besuchen, so kann es sein, dass dieses nur unregelmäßig angeboten wird.
- Der Arbeitsaufwand in einem Semester sollte nicht zu hoch werden, d.h. es sollten grob 20 SWS/30 LP und nicht mehr als 4 Prüfungen angestrebt werden.
- Q: Wann ist es denn sinnvoll, Module nicht in den vorgesehenen Fachsemestern zu besuchen?
- A: Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Wenn zwei der gewünschten Wahlpflichtmodule im Wintersemester angeboten werden, empfielt sich gegebenenfalls ein Vorziehen eines Wahlmoduls.
- Wahlmodule werden vermutlich nur selten so angeboten, dass sie exakt an die vorgesehene Stelle im Studienplan passen. Man muss sich frühzeitig Gedanken machen, wie man sie in seinem Studienplan unterbringen kann. Man sollte sie aber grundsätzlich nicht zu früh besuchen, da man dann wegen Überlastung womöglich Pflichtmodule nicht innerhalb der vorgesehen Frist besteht.
- Sofern möglich, sollten Veranstaltungen auch in der vorlesungsfreien Zeit besucht werden (z.B. Methodenkompetenz oder Praktikum, wenn diese als Blockveranstaltung stattfinden). Dabei muss unter Umständen jedoch der Vorbereitungsaufwand für Prüfungen zu anderen Modulen berücksichtigt werden.
- Grundsätzlich sollte man versuchen, Pflichtmodule spätestens in dem ihrem Referenzsemester entsprechenden Fachsemester zu besuchen.
- Generell sollte man am Anfang versuchen, möglichst alle vorgesehenen Module erfolgreich zu absolvieren, weil man dann später mehr Freiräume hat.
- Wer bereits weiß, dass er regelmäßig in erheblichem Umfang arbeiten wird, sollte den Status als Teilzeitstudent beantragen. Falls dies nicht erfolgreich ist, sollte er in einer Studienberatung einen realistischen Studienplan aufstellen.
- Das Proseminar- und das Methodenkompetenz-Modul können getauscht werden.
- Q: Empfiehlt es sich, im Bachelor Wahlpflichtveranstaltungen des Masters zu besuchen?
- A: Dies sollte im Einzelfall mit der Veranstalterin oder in der Studienberatung vorab erfragt werden. Es ist damit zu rechnen, dass das Niveau höher ist. Außerdem sollte klar sein, dass der Fachbereich sich nur zum Angebot von 4 Master-Wahlpflichtmodulen verpflichtet fühlt. Im Master müssen 3 WPMs gewählt werden (wovon eines wohl ein Bachelor-WPM sein kann). Wenn nun nicht mehr genug Master-WPMs zur Verfügung stehen, weil diese im Bachelor-Studiengang gewählt wurden, kann der Master-Studiengang nicht absolviert werden. Also nicht übertreiben.
- Q: (Wann) Muss ich mich zu Veranstaltungen anmelden?
- A: Das kommt darauf an. Für Veranstaltungen, die in Kleingruppen stattfinden, gibt es in der Regel eine Teilnehmerbeschränkung. Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen finden meistens entweder zentral elektronisch oder individuell beim Veranstalter statt. Die Termine für die Anmeldungen werden vom Veranstalter bekannt gegeben.
- Q: (Wann) Muss ich mich zu Prüfungen anmelden?
- A: Ja. Derzeit sieht es so aus, als ob die Anmeldung wie bisher irgendwann im Semester erfolgt (und nicht automatisch mit der Anmeldung zum Modul).
Leistungspunkte
- Q: Was genau ist ein Leistungspunkt?
- A: Leistungspunkte messen den studentischen Arbeitsaufwand. Ein Leistungspunkt soll einem Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden entsprechen. In der Regel entspricht 1 SWS 1,5 Leistungspunkten. Obwohl die Studierenden bei einer 2 SWS Vorlesung nur 14*90 Minuten (=21 Stunden) im Hörsaal sitzen sollen, wird für die Veranstaltung inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungsvorbereitung ein Arbeitsaufwand von 90 Stunden erwartet.
Interessanterweise wird zur Zeit für 1 SWS jeweils "die gleiche Zeit" an Vor- und Nachbereitung verlangt. D.h. 1 SWS = 14 * 90 min = 21 h Arbeitszeit, aber 1 SWS = 1.5 LP = 45 h. --JorgenSchäfer
- Q: Muss ich immer genau 30 Leistungspunkte im Semester machen?
- A: Nein. Geringfügige Über- bzw. Unterschreitungen sind sicherlich möglich. Bei deutlich mehr als 30 Leistungspunkten wird jedoch der Arbeitsaufwand unrealistisch hoch. Bei deutlich weniger Leistungspunkten ist fraglich, ob man die vorgesehen Fristen noch alle einhalten kann.
Prüfungen allgemein
- Q: Wie habe ich mir die Prüfungen vorzustellen?
- A: Pflichtmodule werden in der Regel schriftlich geprüft, Wahlpflichtmodule in der Regel mündlich. In (Pro-)Seminaren wird eine Hausarbeit und ein Referat verlangt. In Praktika und Projekten müssen in der Regel die Ergebnisse vorgestellt werden. Wahlmodule werden nach Maßgabe des jeweiligen Veranstalters geprüft.
- Q: Werden Hausarbeiten in Proseminaren benotet?
- A: Im Proseminar (wie auch im Seminar) wird eine Gesamtnote aus Vortrag, Hausarbeit und möglicherweise anderen Leistungen gebildet.
- Q: Wie wird das Methodenkompetenz-Modul benotet?
- A:
- Q: Was sind Prüfungsvorleistungen?
- A: Prüfungsvorleistungen (Modulvoraussetzungen gem. § 13 II 2 RPOBSc) müssen erbracht werden, um zu einer Modulprüfung zugelassen zu werden. Die Vorleistungen werden vor der Veranstaltung vom Veranstalter bekannt gegeben. Dabei handelt es sich in der Regel um das erfolgreiche Absolvieren von Übungsaufgaben (z.B. mindestens 50%) und aktive bzw. erfolgreiche Mitarbeit.
Methodenkompetenz-Veranstaltungen
- Q: Welche Veranstaltungen kann ich mir als Methodenkompetenz-Veranstaltung anrechnen lassen.
- A: Derartige Veranstaltungen müssen VORAB vom Prüfungsausschuss als Methodenkompetenz-Veranstaltungen zugelassen worden sein (rechtzeitig drum kümmern und Antrag stellen!) Möglich sind z.B. Veranstaltungen mit einem oder mehreren der folgenden Inhalte: Allgemeinbildung, Fremdsprachen, interkulturelles Wissen, wirtschaftliches und juristisches Grundwissen,schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, Präsentationstechniken, Diskussionsfähigkeit und zielorientierte Kommunikation, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit, Kundenorientierung und Einfühlungsvermögen, Organisation des eigenen Denkens, Arbeitsorganisation und Führungskompetenz. Entsprechende Veranstaltungen sind beispielsweise im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen.
Master
- Q: Kann ich nach dem Bachelor gleich im Master weiterstudieren?
- A: Nein! Man muss sich neu bewerben. Es ist davon auszugehen, dass gerade in der Anfangszeit noch der Großteil der Bachelor-Absolventen in den Master-Studiengang aufgenommen werden könnte. Eine Garantie kann es aber nicht geben, da die Universität ihre eigenen Absolventen nicht bevorzugen darf und sich ja theoretisch Tausende Absolventen anderer Universitäten bewerben könnten.
- Q: Lohnt es sich, nach dem Bachelor noch einen Master zu machen?
- A: Wenn einem Studieren Spaß macht, auf jeden Fall! Wenn man bestimmte (hohe) Ansprüche an seine eigene (Aus-)Bildung und/oder seine spätere berufliche Karriere hat, empfiehlt es sich ebenfalls. Wenn man sein Fachwissen vertiefen und sich aktiv an der Forschung beteiligen will, sowieso!