Prüfungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mitglieder eines Prüfungsausschusses haben verschiedene Aufgaben. Einige davon sind:
* Alle zwei Jahre wird der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gewählt.
* Neue Wahlpflichtmodule müssen vom Prüfungsausschuss zugelassen werden.
* Entscheidung bei Prüfungsangelegenheiten (Widerspruch erster Stufe gegen eine Klausur)
* Widerspruchsverfahren erster Stufe (z.B. wenn jemand eine Klausur endgültig nicht besteht)
* Allgemeine Arbeit des Prüfungsamtes und des Vorsitz sowie Allgemeines zum Studiengang
* Lehr- und Prüfungserlaubnisse (z.B. Wenn ein Postdoc eine Masterarbeit bewerten möchte, muss dies vom PA genehmigt werden. Genauso wenn ein Doktorant eine BA bewerten möchte)
 
Die Aufgaben werden dabei normalerweise nicht in regelmäßigen Sitzungen bearbeitet, sondern per Mail. Grundsätzlich läuft dies folgendermaßen ab:
# Der Prüfungsausschuss erhält eine Anfrage (z.B. ein Widerspruch gegen eine Klausur)
# In vielen Fällen (aber nicht immer) werden positive Entscheidungen (also in diesem Fall das gewähren des Widerspruches) direkt vom PA-Vorsitzenden getroffen. Hier muss der Rest des PAs nichts weiter tun.
# Möchte der Vorsitzende eine negative Entscheidung treffen (oder möchte er eine positive Entscheidung nicht ohne weiteres alleine treffen), gibt er eine Empfehlung an den Ausschuss weiter. Dann wird im Umlaufverfahren per Mail entschieden, ob der PA der Empfehlung folgen möchte oder nicht.
# Wenn jemand Redebedarf anmeldet, wird eine Sondersitzung einberufen.
# Verwaltungsaufgaben (z.B. das Melden der Entscheidung des PAs) werden vom PA-Vorsitzenden übernommen.
 
Abgesehen von den Sondersitzungen gibt es meist einmal im Semester oder einmal im Jahr eine regelmäßige Sitzung.


= Trivia =
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Version vom 11. März 2017, 19:02 Uhr

Der Prüfungsausschuss (auch: PrüfAus, PAus) berät und entscheidet alle Angelegenheiten, die mit den Prüfungen oder den Prüfungsordnungen für den jeweiligen Studiengang zu tun haben. Jeder Studiengang hat seinen eigenen Prüfungsausschuss.

Prüfungsausschüsse am Department Informatik

  • Prüfungsausschuss Bachelor-Studiengang Informatik
  • Prüfungsausschuss Bachelor-Studiengang Software-System-Entwicklung (SSE)
  • Prüfungsausschuss Bachelor-Studiengang Computing In Science (CIS)
  • Prüfungsausschuss Bachelor-Studiengang Mensch-Computer-Interaktion (MCI)
  • Prüfungsausschuss Master-Studiengang Informatik
  • Prüfungsausschuss Diplom-Studiengang Informatik
  • Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik

Aufgaben

Die Mitglieder eines Prüfungsausschusses haben verschiedene Aufgaben. Einige davon sind:

  • Alle zwei Jahre wird der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gewählt.
  • Neue Wahlpflichtmodule müssen vom Prüfungsausschuss zugelassen werden.
  • Entscheidung bei Prüfungsangelegenheiten (Widerspruch erster Stufe gegen eine Klausur)
  • Widerspruchsverfahren erster Stufe (z.B. wenn jemand eine Klausur endgültig nicht besteht)
  • Allgemeine Arbeit des Prüfungsamtes und des Vorsitz sowie Allgemeines zum Studiengang
  • Lehr- und Prüfungserlaubnisse (z.B. Wenn ein Postdoc eine Masterarbeit bewerten möchte, muss dies vom PA genehmigt werden. Genauso wenn ein Doktorant eine BA bewerten möchte)

Die Aufgaben werden dabei normalerweise nicht in regelmäßigen Sitzungen bearbeitet, sondern per Mail. Grundsätzlich läuft dies folgendermaßen ab:

  1. Der Prüfungsausschuss erhält eine Anfrage (z.B. ein Widerspruch gegen eine Klausur)
  2. In vielen Fällen (aber nicht immer) werden positive Entscheidungen (also in diesem Fall das gewähren des Widerspruches) direkt vom PA-Vorsitzenden getroffen. Hier muss der Rest des PAs nichts weiter tun.
  3. Möchte der Vorsitzende eine negative Entscheidung treffen (oder möchte er eine positive Entscheidung nicht ohne weiteres alleine treffen), gibt er eine Empfehlung an den Ausschuss weiter. Dann wird im Umlaufverfahren per Mail entschieden, ob der PA der Empfehlung folgen möchte oder nicht.
  4. Wenn jemand Redebedarf anmeldet, wird eine Sondersitzung einberufen.
  5. Verwaltungsaufgaben (z.B. das Melden der Entscheidung des PAs) werden vom PA-Vorsitzenden übernommen.

Abgesehen von den Sondersitzungen gibt es meist einmal im Semester oder einmal im Jahr eine regelmäßige Sitzung.

Trivia

  • Die Prüfungsausschüsse am Department Informatik sind Ausschüsse des Fakultätsrates.
  • Das exekutive Organ des Prüfungsausschusses ist das Prüfungsamt (PAmt).
  • Studenten können Anträge an den Prüfungsausschuss stellen. Wenn Studenten mit einer Entscheidung des Prüfungsausschusses über ihren Antrag nicht zufrieden sind, können sie beim Widerspruchsausschuss Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.
  • Um Zeit zu sparen werden nach Möglichkeit Sitzungen von mehreren Prüfungsausschüssen parallel abgehalten. Zum Beispiel tagen der Prüfungsausschuss für den Diplom-Studiengang Informatik und der Prüfungsausschuss für den Bachelor-Studiengang Informatik meist zur selben Zeit im selben Raum.

Siehe Auch