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BAföG steht für [http://www.bafoeg.bmbf.de/ Bundes Ausbildungsförderungs Gesetz] und bezeichnet allgemein auch das Geld das manche Studierende wegen dieses Gesetzes bekommen.
BAföG steht für [http://www.bafoeg.bmbf.de/ Bundes Ausbildungsförderungs Gesetz] und bezeichnet allgemein auch das Geld das manche Studierende wegen dieses Gesetzes bekommen.
Wenn die Eltern in einem bestimmten Zeitraum wenig genug verdient haben, kann man BAföG bekommen und muss nach dem Studium nur die Hälfte devon zurückzahlen. (ok, früher musste man garnichts zurückzahlen, aber wen interessiert das schon wo's doch jetzt Studiengebühren gibt.)
Wenn die Eltern in einem bestimmten Zeitraum wenig genug verdient haben, kann man BAföG bekommen und muss nach dem Studium nur die Hälfte devon zurückzahlen. (ok, früher musste man garnichts zurückzahlen, aber wen interessiert das schon wo's doch jetzt Studiengebühren gibt.)
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Wenn man sich das erste Mal durch die Formulare arbeitet, gibt es ein paar Dinge zu beachten:
Wenn man sich das erste Mal durch die Formulare arbeitet, gibt es ein paar Dinge zu beachten:


# Bafög wird nicht rückwirkend bezahlt. Der Antrag wir nur für den jeweiligen Monat gezahlt, wenn man ihn bis zum 15. des selbigen Monats einreicht.  
1. Bafög wird nicht rückwirkend bezahlt.  
# Rechnet nicht damit, das der Antrag sofort bearbeitet wird. Meistens hat das Amt ein Rückstand von zwei Wochen. Dies bedeutet, das man mit etwas Pech das Geld erst im nächsten Monat bekommt.  
Der Antrag wir nur für den jeweiligen Monat gezahlt, wenn man ihn bis zum 15. des selbigen Monats einreicht.  
# Bafög wird im vorraus gezahlt.Das Geld bekommt ihr immer zum Monatsende des vorherigen Monats. Das bedeutet:
2. Rechnet nicht damit, das der Antrag sofort bearbeitet wird.  
#*Ihr fangt im September an.  
Meistens hat das Amt ein Rückstand von zwei Wochen. Dies bedeutet, das man mit etwas Pech das Geld erst im nächsten Monat bekommt.  
#*Ihr bekommt bei rechtzeitiger Einreichung Ende August das erste Mal Bafög. Wird der Antrag zu spät bearbeitet, bekommt im schlechtesten Fall ihr erst Ende Oktober das erste Geld, dann aber für September, Oktober und November.  
3. Bafög wird im vorraus gezahlt.
#*Im Umkehrschluss bekommt ihr am Ende des Studiums das letzte Geld am Ende des Monats davor.
Das Geld bekommt ihr immer zum Monatsende des vorherigen Monats. Das bedeutet:
# Reicht den Antrag früh ein, auch unvollständig. Es gilt als rechtzeitige Einreichung, wenn ihr ausgefüllte Formular unterschrieben einreicht. Dies gilt dann als Antragsdatum und wird damit auch bezahlt. Die schreiben euch dann an, was noch fehlt. Ihr habt Dann vier Wochen Zeit die fehldenden Unterlagen nachzureichen, ansonsten verfällt der Antrag.
Ihr fangt im September an.  
# Wenn ihr gearbeitet habt, prüft ob ihr Elternunabhängig gefördert werden konnt.
Ihr bekommt bei rechtzeitiger Einreichung Ende August das erste Mal Bafög. Wird der Antrag zu spät bearbeitet, bekommt im schlechtesten Fall ihr erst Ende Oktober das erste Geld, dann aber für September, Oktober und November.  
Im Umkehrschluss bekommt ihr am Ende des Studiums das letzte Geld am Ende des Monats davor.
4. Reicht den Antrag früh ein, auch unvollständig.
Es gilt als rechtzeitige Einreichung, wenn ihr ausgefüllte Formular unterschrieben einreicht. Dies gilt dann als Antragsdatum und wird damit auch bezahlt. Die schreiben euch dann an, was noch fehlt. Ihr habt Dann vier Wochen Zeit die fehldenden Unterlagen nachzureichen, ansonsten verfällt der Antrag.
5. Wenn ihr gearbeitet habt, prüft ob ihr Elternunabhängig gefördert werden konnt.


Zum Abschluss noch eine kleine Checkliste für den Antrag:
Zum Abschluss noch eine kleine Checkliste für den Antrag:
# Unterschriebenes Formblatt 1
1. Unterschriebenes Formblatt 1
# Eine Kopie des Mietvertrages. Es muss nicht alles sein, es reicht die Seite mit eurem Namen, Adresse, Miete und Unterschriften.  
2. Eine Kopie des Mietvertrages. Es muss nicht alles sein, es reicht die Seite mit eurem Namen, Adresse, Miete und Unterschriften.  
# Eine Bankauskunft. Geht zur Bank und sagt ihnen, das ihr das für Bafögamt braucht. Es reichen die Salden, und lasst zur Sicherheit eine Unterschrift drauf machen.
3. Eine Bankauskunft. Geht zur Bank und sagt ihnen, das ihr das für Bafögamt braucht. Es reichen die Salden, und lasst zur Sicherheit eine Unterschrift drauf machen.
# Die Studienbescheinigung. Die kommt manchmal spät von der Uni, wartet mit dem Antrag nicht darauf.  
4. Die Studienbescheinigung. Die kommt manchmal spät von der Uni, wartet mit dem Antrag nicht darauf.  
# Formblatt 3, für alle Elternteile und ggf. Ehepartner.  
5. Formblatt 3, für alle Elternteile und ggf. Ehepartner.  
# Steuerbescheinigungen der in Punkt 5 genannten Personen von vor zwei Jahren (Sprich für Antrag 2011 -> Steuerbescheinigung 2009) .
6. Steuerbescheinigungen der in Punkt 5 genannten Personen von vor zwei Jahren (Sprich für Antrag 2011 -> Steuerbescheinigung 2009) .
# Eine Bescheinigung der Krankenversicherung. Sagt denen, das es für das Bafögamt ist, die kennen das.  
7. Eine Bescheinigung der Krankenversicherung. Sagt denen, das es für das Bafögamt ist, die kennen das.  
# Bei eigenem Einkommen, eine Lohnbescheinigung
8. Bei eigenem Einkommen, eine Lohnbescheinigung


Solltet ihr einige der Unterlagen nicht bekommen können, redet mit den Leuten vom Amt, die sind meist recht hilfsbereit.
Solltet ihr einige der Unterlagen nicht bekommen können, redet mit den Leuten vom Amt, die sind meist recht hilfsbereit.
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* Hole die Beschenigung im Studienbüro ab.
* Hole die Beschenigung im Studienbüro ab.
* Dann kannst du das Formular an das BAFöG-Amt verschicken.
* Dann kannst du das Formular an das BAFöG-Amt verschicken.
= Fachrichtungswechsel und Bafög =
Ein Fachrichtungswechsel ist immer ein größer Schritt für einen Studenten. Manchmal aus persönlichen Gründen, manchmal aus Notengründen oder aus Zulassungsgründen.
Was auch immer der Grund für den Fachrichtungswechsel ist, er hat auch eine nervige bürokratische Komponente. Dies gilt natürlich auch fürs Bafög.
Grundsätzlich gilt: EIn geplanter Fachrichtungswechsel muss frühzeitig dem Bafögamt gemeldet werden.
Wenn du vor dem 3. Semester wechselst, ist alles in Ordnung. Du musst eine Begründung abgeben (Begründung wird in der Regel Eignungsmangel oder Neigungswechsel sein).
Ein Wechsel nach dem 3. Semester oder ein zweiter Wechsel ist da Problematischer. Hier muss ein unabweisbarer Grund vorliegen (etwa eine unvorhersehbare persönliche Einschränkung [Etwa allergie gegen Staub bei der Archäologie]). Ausnahme: Ihr verliert nicht mehr als drei Semester durch den Wechsel. Dann reicht eine normale Begründung aus Eignungsmangel oder Enigungswechsel.
Ausführliche Informationen findet ihr auf der Seite Bafoeg-Rechner.de <ref>[http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php Förderung nach Fachrichtungswechsel bzw. Studienabbruch] Detaillierte Informationen zum Fachrichtugnswechsel</ref>
Auch ist hier immer eine persönliche Beratungs bei der Asta-Bafögberatung angebracht.


= Links =
= Links =
* [http://www.das-neue-bafoeg.de/ Das neue Bafög]
* [http://www.das-neue-bafoeg.de/ Das neue Bafög]
* [http://www.bafoeg-rechner.de/ Bafög Rechner]
* [http://www.bafoeg-rechner.de/ Bafög Rechner]
= Einzelnachweise =
<references />

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