BaFöG
Genannte Informationen sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
BAföG steht für Bundes Ausbildungsförderungs Gesetz und bezeichnet allgemein auch das Geld das manche Studierende wegen dieses Gesetzes bekommen. Wenn die Eltern in einem bestimmten Zeitraum wenig genug verdient haben, kann man BAföG bekommen und muss nach dem Studium nur die Hälfte devon zurückzahlen. (ok, früher musste man garnichts zurückzahlen, aber wen interessiert das schon wo's doch jetzt Studiengebühren gibt.)
Der Antrag ist relativ leicht zu stellen, sodass man es zumindest probieren sollte, BAfoeG zu bekommen. Im Wesentlichen musst du die noetigen Formulare ausfuellen (Formblatt1 und Formblatt3) und an das fuer dich zustaendige Amt schicken respektive vorbeibringen. Wenn du an der Uni Hamburg studierst, bring deinen Antrag am besten in die Grindelallee 9. Besonders Leute die schon gearbeitet haben und dabei mehr als 6 Berufsjahre (inklusive Ausbildung) oder 5 Berufsjahre (wenn keine Ausbildung gemacht wurde) [Das ist ein Exklusives Oder]. Solche Leute haben Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög, heisst das Einkommen der Eltern muss nich angegeben werden.
Formulare[Bearbeiten]
Die Formblaetter gibt es als (verschluesselte) PDFs zum ausfuellen auf dieser Seite. Du kannst die Formulare bspw. mit Evince ausfuellen. Das Speichern der Formularfelder geht mit den orginalen Dateien leider nicht, da das BMBF meint, diese dagegen sichern zu muessen. Editier- Und Speicherbare PDFs gibt es hier:
- Medium:BAföG-Formblatt1.pdf Antrag auf Ausbildungsförderung
- Medium:BAföG-Formblatt1-Anlage1.pdf Schulischer und beruflicher Werdegang
- Medium:BAföG-Formblatt1-Anlage2.pdf Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag
- Medium:BAföG-Formblatt2.pdf Bescheinigung nach § 9 BAföG
- Medium:BAföG-Formblatt3.pdf Erklärung des Ehegatten / des Vaters / der Mutter
- Medium:BAföG-Formblatt4.pdf Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer im Sinne des § 8 Abs. 2 und 3 BAföG
- Medium:BAföG-Formblatt5.pdf Bescheinigung nach § 48 BAföG
- Medium:BAföG-Formblatt6.pdf Zusatz zum Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland
- Medium:BAföG-Formblatt7.pdf Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach § 24 Abs. 3 BAföG
- Medium:BAföG-Formblatt8.pdf Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAföG
Wer "normales" BAFöG bekommt, hat auch Anspruch auf Auslands-BAFöG (wer keines bekommt, hat eventuell trotzdem einen Anspruch darauf). Hier bekommt man nicht nur zusätzlich zum BAFöG bis zu 4.600 Euro Studiengebühren, zzgl. Reisekosten, ggf. notwendige Krankenversicherungskosten und einen Auslandszuschlag, sondern man bekommt es bisher immer noch als Zuschlag und muss nichts davon zurückzahlen.
Der erste Antrag[Bearbeiten]
Wenn man sich das erste Mal durch die Formulare arbeitet, gibt es ein paar Dinge zu beachten:
- Bafög wird nicht rückwirkend bezahlt. Der Antrag wir nur für den jeweiligen Monat gezahlt, wenn man ihn bis zum 15. des selbigen Monats einreicht.
- Rechnet nicht damit, das der Antrag sofort bearbeitet wird. Meistens hat das Amt ein Rückstand von zwei Wochen. Dies bedeutet, das man mit etwas Pech das Geld erst im nächsten Monat bekommt.
- Bafög wird im vorraus gezahlt.Das Geld bekommt ihr immer zum Monatsende des vorherigen Monats. Das bedeutet:
- Ihr fangt im September an.
- Ihr bekommt bei rechtzeitiger Einreichung Ende August das erste Mal Bafög. Wird der Antrag zu spät bearbeitet, bekommt im schlechtesten Fall ihr erst Ende Oktober das erste Geld, dann aber für September, Oktober und November.
- Im Umkehrschluss bekommt ihr am Ende des Studiums das letzte Geld am Ende des Monats davor.
- Reicht den Antrag früh ein, auch unvollständig. Es gilt als rechtzeitige Einreichung, wenn ihr ausgefüllte Formular unterschrieben einreicht. Dies gilt dann als Antragsdatum und wird damit auch bezahlt. Die schreiben euch dann an, was noch fehlt. Ihr habt Dann vier Wochen Zeit die fehldenden Unterlagen nachzureichen, ansonsten verfällt der Antrag.
- Wenn ihr gearbeitet habt, prüft ob ihr Elternunabhängig gefördert werden konnt.
Zum Abschluss noch eine kleine Checkliste für den Antrag:
- Unterschriebenes Formblatt 1
- Eine Kopie des Mietvertrages. Es muss nicht alles sein, es reicht die Seite mit eurem Namen, Adresse, Miete und Unterschriften.
- Eine Bankauskunft. Geht zur Bank und sagt ihnen, das ihr das für Bafögamt braucht. Es reichen die Salden, und lasst zur Sicherheit eine Unterschrift drauf machen.
- Die Studienbescheinigung. Die kommt manchmal spät von der Uni, wartet mit dem Antrag nicht darauf.
- Formblatt 3, für alle Elternteile und ggf. Ehepartner.
- Steuerbescheinigungen der in Punkt 5 genannten Personen von vor zwei Jahren (Sprich für Antrag 2011 -> Steuerbescheinigung 2009) .
- Eine Bescheinigung der Krankenversicherung. Sagt denen, das es für das Bafögamt ist, die kennen das.
- Bei eigenem Einkommen, eine Lohnbescheinigung
Solltet ihr einige der Unterlagen nicht bekommen können, redet mit den Leuten vom Amt, die sind meist recht hilfsbereit.
Leistungsnachweis (§48 BAFöG)[Bearbeiten]
Zu Beginn des 5. Semesters wird man bei der Beantragung der Weiterförderung aufgefordert den Leistungsnachweis der Hochschule vorzulegen. Diesen bekommt man, wenn man einen ordnungsgemäßen Studienverlauf vorweisen kann. Dies entscheidet der jeweilige BAFöG-Beauftragte des Fachbereichs. In unserem Fall ist dies Dr. Werner Hansmann. Es gibt keine offizielle Creditpointgrenze. Wenn man dem Beauftragten glaubhaft erklären kann, warum er keine 120 Creditpoints (Leistungspunkte nach 4 Semestern) hat, ist das idR kein Problem. Wer aber merkt, das er unter die 90 Punkte fällt sollte rechtzeitig mit Herrn Hansmann reden. Folgender Ablauf hat sich bewährt:
- Gehe zum Studienbüro, das ist in Gebäude A dritter Stock.
- Bringe das entsprechende BAFöG Formblatt ausgedruckt und ausgefüllt mit.
- Gebe deinen Ausdruck dort ab (Die kennen das Prodzedere)
- Warte eine Woche.
- Hole die Beschenigung im Studienbüro ab.
- Dann kannst du das Formular an das BAFöG-Amt verschicken.
Fachrichtungswechsel und Bafög[Bearbeiten]
Ein Fachrichtungswechsel ist immer ein größer Schritt für einen Studenten. Manchmal aus persönlichen Gründen, manchmal aus Notengründen oder aus Zulassungsgründen. Was auch immer der Grund für den Fachrichtungswechsel ist, er hat auch eine nervige bürokratische Komponente. Dies gilt natürlich auch fürs Bafög. Grundsätzlich gilt: EIn geplanter Fachrichtungswechsel muss frühzeitig dem Bafögamt gemeldet werden.
Wenn du vor dem 3. Semester wechselst, ist alles in Ordnung. Du musst eine Begründung abgeben (Begründung wird in der Regel Eignungsmangel oder Neigungswechsel sein). Ein Wechsel nach dem 3. Semester oder ein zweiter Wechsel ist da Problematischer. Hier muss ein unabweisbarer Grund vorliegen (etwa eine unvorhersehbare persönliche Einschränkung [Etwa allergie gegen Staub bei der Archäologie]). Ausnahme: Ihr verliert nicht mehr als drei Semester durch den Wechsel. Dann reicht eine normale Begründung aus Eignungsmangel oder Enigungswechsel.
Ausführliche Informationen findet ihr auf der Seite Bafoeg-Rechner.de [1]
Auch ist hier immer eine persönliche Beratungs bei der Asta-Bafögberatung angebracht.
Links[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Förderung nach Fachrichtungswechsel bzw. Studienabbruch Detaillierte Informationen zum Fachrichtugnswechsel