BaFöG
BAföG steht für Bundes Ausbildungsförderungs Gesetz und bezeichnet allgemein auch das Geld das manche Studierende wegen dieses Gesetzes bekommen. Wenn die Eltern in einem bestimmten Zeitraum wenig genug verdient haben, kann man BAföG bekommen und muss nach dem Studium nur die Hälfte devon zurückzahlen. (ok, früher musste man garnichts zurückzahlen, aber wen interessiert das schon wo's doch jetzt Studiengebühren gibt.)
Der Antrag ist relativ leicht zu stellen, sodass man es zumindest probieren sollte, BAfoeG zu bekommen. Im Wesentlichen musst du die noetigen Formulare ausfuellen (Formblatt1 und Formblatt3) und an das fuer dich zustaendige Amt schicken respektive vorbeibringen. Wenn du an der Uni Hamburg studierst, bring deinen Antrag am besten in die Grindelallee 9.
Die Formblaetter gibt es als (verschluesselte) PDFs zum ausfuellen auf dieser Seite. Du kannst die Formulare bspw. mit Evince ausfuellen. Das Speichern der Formularfelder geht mit den orginalen Dateien leider nicht, da das BMBF meint, diese dagegen sichern zu muessen. Editier- Und Speicherbare PDFs gibt es hier:
- Media:BAföG-Formblatt1.pdf Antrag auf Ausbildungsförderung
- Media:BAföG-Formblatt1-Anlage1.pdf Schulischer und beruflicher Werdegang
- Media:BAföG-Formblatt1-Anlage2.pdf Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag
- Media:BAföG-Formblatt2.pdf Bescheinigung nach § 9 BAföG
- Media:BAföG-Formblatt3.pdf Erklärung des Ehegatten / des Vaters / der Mutter
- Media:BAföG-Formblatt4.pdf Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer im Sinne des § 8 Abs. 2 und 3 BAföG
- Media:BAföG-Formblatt5.pdf Bescheinigung nach § 48 BAföG
- Media:BAföG-Formblatt6.pdf Zusatz zum Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland
- Media:BAföG-Formblatt7.pdf Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach § 24 Abs. 3 BAföG
- Media:BAföG-Formblatt8.pdf Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 BAföG
Wer "normales" BAFöG bekommt, hat auch Anspruch auf Auslands-BAFöG (wer keines bekommt, hat eventuell trotzdem einen Anspruch darauf). Hier bekommt man nicht nur zusätzlich zum BAFöG bis zu 4.600 Euro Studiengebühren, zzgl. Reisekosten, ggf. notwendige Krankenversicherungskosten und einen Auslandszuschlag, sondern man bekommt es bisher immer noch als Zuschlag und muss nichts davon zurückzahlen.
Leistungsnachweis (§48 BAFöG)
Zu Beginn des 5. Semesters wird man bei der Beantragung der Weiterförderung aufgefordert den Leistungsnachweis der Hochschule vorzulegen. Diesen bekommt man, wenn man einen ordnungsgemäßen Studienverlauf vorweisen kann. Dies entscheidet der jeweilige BAFöG-Beauftragte des Fachbereichs. In unserem Fall ist dies Prof. Menzel. Es gibt keine offizielle Creditpointgrenze. Wenn man dem Beauftragten glaubhaft erklären kann, warum er keine 120 Creditpoints (Leistungspunkte nach 4 Semestern) hat, ist das idR kein Problem. Wer aber merkt, das er unter die 90 Punkte fällt sollte rechtzeitig mit Prof. Menzel reden. Folgender Ablauf hat sich bewährt:
- Gehe zum Studienbüro, das ist in Gebäude A dritter Stock.
- Lasse dir dort dein Leistungskonto ausdrucken und bestätigen. (Die kennen das Prodzedere)
- Gehe dann ins Gebäude F zu Herr Prof. Wolfgang Menzel Zimmer 411. Es ist möglich telefonisch oder via Email vorher einen Termin auszumachen, was aber nicht unbedingt notwendig ist.
- Bringe das entsprechende BAFöG Formblatt ausgedruckt und ausgefüllt mit.
- Nach einem Gespräch mit Prof. Menzel kann du das Formular an das BAFöG-Amt verschicken.