Prüfungsausschuss
Für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss (PA). Dieser ist zuständig für die Organisation der Prüfungen und eine Reihe von Entscheidungen in Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Rechtsgrundlage ist für die Bachelor- und Masterstudiengänge § 7 der jeweiligen MIN-Prüfungsordnung.
Prüfungsausschüsse am Fachbereich Informatik
Für jeden der Studiengänge am Fachbereich gibt es einen eigenen Prüfungsausschuss. Konkret sind dies:
- Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Informatik
- Prüfungsausschuss Masterstudiengang Informatik
- Prüfungsausschuss Diplomstudiengang Informatik
- Prüfungsausschuss Masterstudiengang Bioinformatik
- Prüfungsausschuss Masterstudiengang Intelligent Adaptive Systems (IAS)
- Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Software-System-Entwicklung (SSE)
- Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Computing in Science (CiS)
- Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Mensch-Computer-Interaktion (MCI)
- Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
- Prüfungsausschuss Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik
- Prüfungsausschuss Masterstudiengang ITMC
- Dezentraler Prüfungsausschuss Lehramt Informatik
Mitglieder
Die Prüfungsausschüsse haben jeweils fünf Mitglieder:
- drei aus der Gruppe der Hochschullehrer,
- ein Mitglied aus der Gruppe des wissenschaftlichen Personals und
- ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden.
(Abweichend davon hat der Diplom-PA vier Hochschullehrer und zwei Studierende als Mitglied.) Für jedes dieser Mitglieder gibt es noch ein stellvertretendes Mitglied. Die aktuellen PA-Mitglieder stehen auf der Webseite des Fachbereichs.
Die Mitglieder der PAs werden durch das Dekanat auf Vorschlag der jeweiligen Statusgruppe (für die Studierenden auf Vorschlag der Fachschaft) ernannt. Die Amtszeiten der Mitglieder beginnen im Moment in der Regel am 1. April eines Jahres und betragen für die studentischen Mitglieder ein Jahr.
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation der Prüfungen seines Studiengangs sowie für eine Reihe von weiteren Angelegenheiten, insbesondere für verschiedene Anträge und Widersprüche von Studierenden.
Die meisten organisatorischen Aufgaben werden in der Regel vom PA an das Studienbüro delegiert.
Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel:
- Alle zwei Jahre die Wahl des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
- Zulassung neuer Wahlpflichtmodule
- Entscheidung über Widersprüche von Studierenden in Prüfungsangelegenheiten (z.B. gegen die Bewertung einer Prüfung oder bei endgültigem Nichtbestehen)
- Lehr- und Prüfungserlaubnisse. Beispielsweise muss es vom PA genehmigt werden, wenn ein promovierter Mitarbeiter (der kein Hochschullehrer ist) eine Masterarbeit (oder ein Doktorand eine Bachelorarbeit) begutachten möchte.
Die Aufgaben werden dabei normalerweise nicht in regelmäßigen Sitzungen bearbeitet, sondern es werden Entscheidungen per Mailumlauf getroffen. In der Praxis läuft dies oft folgendermaßen ab:
- Der Prüfungsausschuss erhält eine Anfrage (z.B. ein Widerspruch gegen das Ergebnis einer Klausur)
- In vielen Fällen (aber nicht immer) werden positive Entscheidungen (also in diesem Fall ein Abhelfen des Widerspruches) direkt vom PA-Vorsitzenden getroffen. Hier muss der Rest des PAs nichts weiter tun.
- Möchte der Vorsitzende eine negative Entscheidung treffen (oder möchte er eine positive Entscheidung nicht ohne weiteres alleine treffen), gibt er eine Empfehlung an den Ausschuss weiter. Dann wird im Umlaufverfahren per Mail entschieden, ob der PA der Empfehlung folgen möchte oder nicht.
- Wenn jemand Redebedarf anmeldet, wird eine Sitzung einberufen.
- Verwaltungsaufgaben (z.B. die Mitteilung einer Entscheidung an den Antragssteller) werden vom PA-Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem Studienbüro übernommen.
Werden Anträge von Studierenden abgelehnt, können diese Widerspruch einlegen. Hilft der PA einem solchen Widerspruch nicht ab, entscheidet der Widerspruchsausschuss der Universität.
Abgesehen von den Sondersitzungen gibt es in vielen PAs einmal im Semester oder einmal im Jahr eine regelmäßige Sitzung.
Der Vorsitzende des PAs entscheidet zudem noch über einige weitere Angelegenheiten, wie die Anerkennung von Leistungen, den Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen oder länger andauernden bzw. chronischen Erkrankungen oder die Verlängerung der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten.