Vollversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. November 2007, 11:22 Uhr
Die Vollversammlung (häufig auch als VV bezeichnet) ist das zentrale Gremium der Fachschaft Informatik. Bisher fand sie immer einmal im Semester statt und dauerte jeweils ~3 Stunden. Hier wird eine Menge geredet und beschlossen. Es ist daher eine ideale Gelegenheit um BullshitBingo zu spielen :)
Nach §37 (3) Hochschulrahmengesetz (HRG) dürfen dir durch Mitwirkung in der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung keine Nachteile entstehen. Darum gilt ein Fehlen in Übungen oder Seminaren während der VV als entschuldigt.
Aufgaben und Befugnisse
Die Vollversammlung der Mitglieder der Fachschaft Informatik
- berät die Aufgaben des Fachschaftsrates gemäß §131 Absatz 4 HmbHG,
- nimmt den Rechenschaftsbericht des Fachschaftsrates entgegen,
- entlastet den Fachschaftsrat.
Neben diesen offiziellen Aufgaben der Vollversammlung werden meist auch
- Berichte aus den Gremien des Departments und den studentischen AGen erzählt.
- die studentischen Vertreter für die Gremien des Departments gewählt.
- Abstimmungen zu hochschulpolitischen Themen durchgeführt, um die Meinung der Fachschaft zu erfahren.
- Resolutionen der Fachschaft Informatik zu hochschulpolitischen Themen verabschiedet.
Einberufung
Die Vollversammlung sollte wenigstens einmal pro Semester einberufen werden. Dies geschieht auf Beschluss des Fachschaftsrat oder aber auf Verlangen von wenigstens 10 ordentlichen Mitgliedern der Fachschaft. In dringenden Fällen ist der Fachschaftsrat befugt, eine Vollversammlung innerhalb von 24 Stunden einzuberufen.
Protokoll und Versammlungsleiter
Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer. Ein Beschlussprotokoll der Vollversammlung ist anzufertigen und von Protokollführer und Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
Es gibt eine Liste der VV-Protokolle und eine Liste der Resolutionen. Ältere Protokolle und Resolutionen gibt es im Archiv der Fachschaft oder im AStA-Archiv.
Beschlussfähigkeit
Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn:
- sie wenigstens 3 Vorlesungstage (in den Semesterferien 7 Tage) vorher mit vorläufiger Tagesordnung per Anschlag angekündigt worden ist,
- wenigstens 10% der Mitglieder anwesend sind und
- die Beschlussfähigkeit durch den Versammlungsleiter festgestellt worden ist.
Beschlussfassung
Beschlüsse der Vollversammlung geschehen auf einfache Mehrheit.
Wahlen
Sollen auf der Vollversammlung Wahlen durchgeführt werden, so ist darauf in der vorläufigen Tagesordnung hinzuweisen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Fachschaft Informatik der Universität Hamburg. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.