Prüfungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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K (PA als Abkürzung hinzugefügt.)
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Der '''Prüfungsausschuss''' (auch: ''<nowiki>PrüfAus</nowiki>'', ''<nowiki>PAus</nowiki>'', ''<nowiki>PA</nowiki>'') berät und entscheidet alle Angelegenheiten, die mit den Prüfungen oder den Prüfungsordnungen für den jeweiligen Studiengang zu tun haben. Jeder Studiengang hat seinen eigenen Prüfungsausschuss.
Für jeden Studiengang gibt es einen '''Prüfungsausschuss''' (PA). Dieser ist zuständig für die Organisation der Prüfungen und eine Reihe von Entscheidungen in Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Rechtsgrundlage ist für die Bachelor- und Masterstudiengänge § 7 der jeweiligen MIN-Prüfungsordnung.


= Prüfungsausschüsse am Department Informatik =
= Prüfungsausschüsse am Fachbereich Informatik =


* Prüfungsausschuss Bachelor-Studiengang Informatik
Für jeden der Studiengänge am Fachbereich gibt es einen eigenen Prüfungsausschuss. Konkret sind dies:
* Prüfungsausschuss Bachelor-Studiengang Software-System-Entwicklung (SSE)
 
* Prüfungsausschuss Bachelor-Studiengang Computing In Science (CIS)
* Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Informatik
* Prüfungsausschuss Bachelor-Studiengang Mensch-Computer-Interaktion (MCI)
* Prüfungsausschuss Masterstudiengang Informatik
* Prüfungsausschuss Master-Studiengang Informatik
* Prüfungsausschuss Diplomstudiengang Informatik
* Prüfungsausschuss Diplom-Studiengang Informatik
 
* Prüfungsausschuss Master-Studiengang Bioinformatik
* Prüfungsausschuss Masterstudiengang Bioinformatik
* Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik
* Prüfungsausschuss Masterstudiengang Intelligent Adaptive Systems (IAS)
 
* Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Software-System-Entwicklung (SSE)
* Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Computing in Science (CiS)
* Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Mensch-Computer-Interaktion (MCI)
 
* Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
* Prüfungsausschuss Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik
* Prüfungsausschuss Masterstudiengang ITMC
 
* Dezentraler Prüfungsausschuss Lehramt Informatik
 
= Mitglieder =
 
Die Prüfungsausschüsse haben jeweils fünf Mitglieder:
* drei aus der Gruppe der Hochschullehrer,
* ein Mitglied aus der Gruppe des wissenschaftlichen Personals und
* ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden.
(Abweichend davon hat der Diplom-PA vier Hochschullehrer und zwei Studierende als Mitglied.)
Für jedes dieser Mitglieder gibt es noch ein stellvertretendes Mitglied. Die aktuellen PA-Mitglieder stehen auf der [https://www.inf.uni-hamburg.de/home/contacts.html#prfba Webseite des Fachbereichs].
 
Die Mitglieder der PAs werden durch das Dekanat auf Vorschlag der jeweiligen Statusgruppe (für die Studierenden auf Vorschlag der Fachschaft) ernannt.
Die Amtszeiten der Mitglieder beginnen im Moment in der Regel am 1. April eines Jahres und betragen für die studentischen Mitglieder ein Jahr.


= Aufgaben =
= Aufgaben =


Die Mitglieder eines Prüfungsausschusses haben verschiedene Aufgaben. Einige davon sind:
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation der Prüfungen seines Studiengangs sowie für eine Reihe von weiteren Angelegenheiten, insbesondere für verschiedene Anträge und Widersprüche von Studierenden.
* Alle zwei Jahre wird der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gewählt.
 
* Neue Wahlpflichtmodule müssen vom Prüfungsausschuss zugelassen werden.
Die meisten organisatorischen Aufgaben werden in der Regel vom PA an das Studienbüro delegiert.
* Entscheidung bei Prüfungsangelegenheiten (Widerspruch erster Stufe gegen eine Klausur)
 
* Widerspruchsverfahren erster Stufe (z.B. wenn jemand eine Klausur endgültig nicht besteht)
Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel:
* Allgemeine Arbeit des Prüfungsamtes und des Vorsitz sowie Allgemeines zum Studiengang
* Alle zwei Jahre die Wahl des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
* Lehr- und Prüfungserlaubnisse (z.B. Wenn ein Postdoc eine Masterarbeit bewerten möchte, muss dies vom PA genehmigt werden. Genauso wenn ein Doktorant eine BA bewerten möchte)
* Zulassung neuer Wahlpflichtmodule
* Entscheidung über Widersprüche von Studierenden in Prüfungsangelegenheiten (z.B. gegen die Bewertung einer Prüfung oder bei endgültigem Nichtbestehen)
* Lehr- und Prüfungserlaubnisse. Beispielsweise muss es vom PA genehmigt werden, wenn ein promovierte Mitarbeiter (der kein Hochschullehrer ist) eine Masterarbeit (oder ein Doktorand eine Bachelorarbeit) begutachten möchte.


Die Aufgaben werden dabei normalerweise nicht in regelmäßigen Sitzungen bearbeitet, sondern per Mail. Grundsätzlich läuft dies folgendermaßen ab:
Die Aufgaben werden dabei normalerweise nicht in regelmäßigen Sitzungen bearbeitet, sondern es werden Entscheidungen per Mailumlauf getroffen. In der Praxis läuft dies oft folgendermaßen ab:
# Der Prüfungsausschuss erhält eine Anfrage (z.B. ein Widerspruch gegen eine Klausur)
# Der Prüfungsausschuss erhält eine Anfrage (z.B. ein Widerspruch gegen das Ergebnis einer Klausur)
# In vielen Fällen (aber nicht immer) werden positive Entscheidungen (also in diesem Fall das gewähren des Widerspruches) direkt vom PA-Vorsitzenden getroffen. Hier muss der Rest des PAs nichts weiter tun.
# In vielen Fällen (aber nicht immer) werden positive Entscheidungen (also in diesem Fall ein Abhelfen des Widerspruches) direkt vom PA-Vorsitzenden getroffen. Hier muss der Rest des PAs nichts weiter tun.
# Möchte der Vorsitzende eine negative Entscheidung treffen (oder möchte er eine positive Entscheidung nicht ohne weiteres alleine treffen), gibt er eine Empfehlung an den Ausschuss weiter. Dann wird im Umlaufverfahren per Mail entschieden, ob der PA der Empfehlung folgen möchte oder nicht.
# Möchte der Vorsitzende eine negative Entscheidung treffen (oder möchte er eine positive Entscheidung nicht ohne weiteres alleine treffen), gibt er eine Empfehlung an den Ausschuss weiter. Dann wird im Umlaufverfahren per Mail entschieden, ob der PA der Empfehlung folgen möchte oder nicht.
# Wenn jemand Redebedarf anmeldet, wird eine Sondersitzung einberufen.
# Wenn jemand Redebedarf anmeldet, wird eine Sitzung einberufen.
# Verwaltungsaufgaben (z.B. das Melden der Entscheidung des PAs) werden vom PA-Vorsitzenden übernommen.
# Verwaltungsaufgaben (z.B. die Mitteilung einer Entscheidung an den Antragssteller) werden vom PA-Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem Studienbüro übernommen.


Abgesehen von den Sondersitzungen gibt es meist einmal im Semester oder einmal im Jahr eine regelmäßige Sitzung.
Werden Anträge von Studierenden abgelehnt, können diese Widerspruch einlegen. Hilft der PA einem solchen Widerspruch nicht ab, entscheidet der [[Widerspruchsausschuss]] der Universität.


= Trivia =
Abgesehen von den Sondersitzungen gibt es in vielen PAs einmal im Semester oder einmal im Jahr eine regelmäßige Sitzung.


* Die Prüfungsausschüsse am Department Informatik sind Ausschüsse des [[Fakultätsrat]]es.
Der Vorsitzende des PAs entscheidet zudem noch über einige weitere Angelegenheiten, wie die Anerkennung von Leistungen, den Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen oder länger andauernden bzw. chronischen Erkrankungen oder die Verlängerung der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten.
* Das exekutive Organ des Prüfungsausschusses ist das [http://www.informatik.uni-hamburg.de/PAmt/ Prüfungsamt (PAmt)].
* Studenten können Anträge an den Prüfungsausschuss stellen. Wenn Studenten mit einer Entscheidung des Prüfungsausschusses über ihren Antrag nicht zufrieden sind, können sie beim [[Widerspruchsausschuss]] Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.
* Um Zeit zu sparen werden nach Möglichkeit Sitzungen von mehreren Prüfungsausschüssen parallel abgehalten. Zum Beispiel tagen der Prüfungsausschuss für den Diplom-Studiengang Informatik und der Prüfungsausschuss für den Bachelor-Studiengang Informatik meist zur selben Zeit im selben Raum.


= Siehe Auch =
= Siehe auch =


* [[Gremien]]
* [[Gremien]]
* [[GremienUebersicht|Gremienübersicht]]
* [[GremienUebersicht|Gremienübersicht]]
* [[GremienMitgliederListe|Gremien-Mitgliederliste]]
* [[GremienMitgliederListe|Gremien-Mitgliederliste]]
* [[Widerspruchsausschuss]]


[[Kategorie:Gremium]]
[[Kategorie:Gremium]]

Version vom 11. März 2017, 19:43 Uhr

Für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss (PA). Dieser ist zuständig für die Organisation der Prüfungen und eine Reihe von Entscheidungen in Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Rechtsgrundlage ist für die Bachelor- und Masterstudiengänge § 7 der jeweiligen MIN-Prüfungsordnung.

Prüfungsausschüsse am Fachbereich Informatik

Für jeden der Studiengänge am Fachbereich gibt es einen eigenen Prüfungsausschuss. Konkret sind dies:

  • Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Informatik
  • Prüfungsausschuss Masterstudiengang Informatik
  • Prüfungsausschuss Diplomstudiengang Informatik
  • Prüfungsausschuss Masterstudiengang Bioinformatik
  • Prüfungsausschuss Masterstudiengang Intelligent Adaptive Systems (IAS)
  • Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Software-System-Entwicklung (SSE)
  • Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Computing in Science (CiS)
  • Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Mensch-Computer-Interaktion (MCI)
  • Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
  • Prüfungsausschuss Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik
  • Prüfungsausschuss Masterstudiengang ITMC
  • Dezentraler Prüfungsausschuss Lehramt Informatik

Mitglieder

Die Prüfungsausschüsse haben jeweils fünf Mitglieder:

  • drei aus der Gruppe der Hochschullehrer,
  • ein Mitglied aus der Gruppe des wissenschaftlichen Personals und
  • ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden.

(Abweichend davon hat der Diplom-PA vier Hochschullehrer und zwei Studierende als Mitglied.) Für jedes dieser Mitglieder gibt es noch ein stellvertretendes Mitglied. Die aktuellen PA-Mitglieder stehen auf der Webseite des Fachbereichs.

Die Mitglieder der PAs werden durch das Dekanat auf Vorschlag der jeweiligen Statusgruppe (für die Studierenden auf Vorschlag der Fachschaft) ernannt. Die Amtszeiten der Mitglieder beginnen im Moment in der Regel am 1. April eines Jahres und betragen für die studentischen Mitglieder ein Jahr.

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation der Prüfungen seines Studiengangs sowie für eine Reihe von weiteren Angelegenheiten, insbesondere für verschiedene Anträge und Widersprüche von Studierenden.

Die meisten organisatorischen Aufgaben werden in der Regel vom PA an das Studienbüro delegiert.

Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Alle zwei Jahre die Wahl des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
  • Zulassung neuer Wahlpflichtmodule
  • Entscheidung über Widersprüche von Studierenden in Prüfungsangelegenheiten (z.B. gegen die Bewertung einer Prüfung oder bei endgültigem Nichtbestehen)
  • Lehr- und Prüfungserlaubnisse. Beispielsweise muss es vom PA genehmigt werden, wenn ein promovierte Mitarbeiter (der kein Hochschullehrer ist) eine Masterarbeit (oder ein Doktorand eine Bachelorarbeit) begutachten möchte.

Die Aufgaben werden dabei normalerweise nicht in regelmäßigen Sitzungen bearbeitet, sondern es werden Entscheidungen per Mailumlauf getroffen. In der Praxis läuft dies oft folgendermaßen ab:

  1. Der Prüfungsausschuss erhält eine Anfrage (z.B. ein Widerspruch gegen das Ergebnis einer Klausur)
  2. In vielen Fällen (aber nicht immer) werden positive Entscheidungen (also in diesem Fall ein Abhelfen des Widerspruches) direkt vom PA-Vorsitzenden getroffen. Hier muss der Rest des PAs nichts weiter tun.
  3. Möchte der Vorsitzende eine negative Entscheidung treffen (oder möchte er eine positive Entscheidung nicht ohne weiteres alleine treffen), gibt er eine Empfehlung an den Ausschuss weiter. Dann wird im Umlaufverfahren per Mail entschieden, ob der PA der Empfehlung folgen möchte oder nicht.
  4. Wenn jemand Redebedarf anmeldet, wird eine Sitzung einberufen.
  5. Verwaltungsaufgaben (z.B. die Mitteilung einer Entscheidung an den Antragssteller) werden vom PA-Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem Studienbüro übernommen.

Werden Anträge von Studierenden abgelehnt, können diese Widerspruch einlegen. Hilft der PA einem solchen Widerspruch nicht ab, entscheidet der Widerspruchsausschuss der Universität.

Abgesehen von den Sondersitzungen gibt es in vielen PAs einmal im Semester oder einmal im Jahr eine regelmäßige Sitzung.

Der Vorsitzende des PAs entscheidet zudem noch über einige weitere Angelegenheiten, wie die Anerkennung von Leistungen, den Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen oder länger andauernden bzw. chronischen Erkrankungen oder die Verlängerung der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten.

Siehe auch