Resolution-2002-06-19

Aus Fachschaft_Informatik
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Gegen die Abkehr vom demokratischen Hochschulwesen[Bearbeiten]

Resolution der Vollversammlung der Fachschaft Informatik vom 19.6.2002

Der Entwurf der Wissenschaftsbehörde zu einer Novellierung des Hamburger Hochschulgesetzes (HmbHG), genannt "Hochschul-Modernisierungs-Gesetz", führte in den letzten Wochen zu einer breiten Kontroverse zwischen der Behörde, dem Uni-Präsidium, den Gremien der Hochschule und der Studierendenschaft. Alle relevanten universitären Gremien und die Studierenden bewerten das Modernisierungsgesetz als Abkehr von zentralen, unverzichtbaren demokratischen Errungenschaften, wie Förderung von Chancengleichheit und wissenschaftlicher Unabhängigkeit, die seit Jahrzehnten integraler Bestandteil der Hochschulen sind. Die Fachschaft Informatik schließt sich dieser entschiedenen Ablehnung an, da nicht nur die entscheidenden Maßnahmen der Gesetzesnovelle kritikwürdig sind, sondern vor allem die generelle Bereitschaft zur Aufgabe u.a. der oben genannten Grundsätze. Zum Ausdruck kommt dies insbesondere in folgenden Punkten:

  • Aufgabe von Mitbestimmungsrechten zugunsten von Wirtschaft und Politik
    Die Gesetzesnovelle sieht die Einrichtung eines Hochschulrates mit weitreichenden Kompetenzen vor, dessen Mitglieder jeweils zur Hälfte vom Hamburger Senat und vom Hochschulsenat bestimmt werden und nicht Angehörige der Universität sein dürfen. Es ist vorgesehen, daß der Hochschulrat für folgende Aufgaben zuständig ist: die Mittelverteilung, Wahl und Abwahl des Präsidenten, Erlaß der Grundordnung der Universität und die Beschlußfassung über grundsätzlich die Forschung und Lehre betreffenden Strukturfragen der Hochschule.
    Des weiteren werden die Fachbereichs-Dekane vom Präsidenten ausgewählt und müssen nicht zwingend aus dem Kreis ihres Fachbereichs stammen. Durch diese geplante Umkehr der Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen ist weder eine angemessene Vertretung der universitären Interessen, noch eine wissenschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet.
  • Beschränkung von Studienmöglichkeiten und Hochschul-Zugang
    Das neue Hochschulgesetz führt gezielt Steuerungsmöglichkeiten zur Kontrolle und Lenkung des Studienverhaltens und des Hochschulzugangs, wie Studiengebühren in Höhe von 500 Euro nach Überschreitung der Regelstudienzeit um vier Semester, Exmatrikulation nach doppelter Regelstudienzeit, Zulassungstests für alle Fachbereiche sowie die Erhebung von Gebühren für die Nutzung universitärer Einrichtungen, ein.
    Auf diese Mittel wurde bisher im Hochschulgesetz bewußt verzichtet, um die gesamtgesellschaftliche Chancengleichheit zu fördern.
  • Abkehr von eigenverantwortlicher Studiengestaltung
    Statt eigenverantwortliche Studiengestaltung zu fördern, wird diese durch massiven Leistungsdruck, hervorgerufen durch Studien- und Nutzungsgebühren, sowie Zeitdruck, erschwert. Die Fähigkeit, verantwortungsvoll und selbstständig zu Handeln, sollte jedoch zentrales Ziel einer wissenschaftlichen Ausbildung sein.

Fazit
Die Abkehr von zentralen Elementen einer gesamtgesellschaftlich nützlichen und verantwortungsvollen Universität führen dazu, daß die Fachschaft Informatik den Gesetzentwurf entschieden ablehnen muß.