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Mikrotechnologe/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mikrotechnologen/in vom 6. März 1998 anerkannt wurde.[1]

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt im dualen System sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule.

Aufgabenbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mikrotechnologen/Mikrotechnologinnen stellen in verfahrenstechnischen Prozessen mikrotechnische Produkte her. Ihre Tätigkeit ist von Logistik, Verfahrenstechnik, Qualitätssicherung, Entsorgung und technischem Support geprägt. Sie arbeiten in der Produktion und deren Infrastrukturbereichen sowie in FuE-Bereichen von Betrieben und Forschungseinrichtungen.

Fachrichtungen:


In dem Schwerpunkt "Halbleitertechnik" stellen sie Halbleiterprodukte her durch Aufbringen von Schichten, Strukturieren, Ätzen, Dotieren und Montage sowie durch halbleiterspezifische Prüfungen. Typische Einsatzgebiete sind zum Beispiel diskrete Halbleiter, Leistungshalbleiter, integrierte Halbleiter, ASICS, Optohalbleiter oder optoelektronische Anzeigesysteme.

In dem Schwerpunkt "Mikrosystemtechnik" werden insbesondere Träger für die Bauelemente durch Beschichtungsverfahren sowie Mikrosysteme durch Bestücken, Löten, Bonden, Versiegeln und Testen hergestellt. Typische Einsatzgebiete sind zum Beispiel die Herstellung von Schaltungsträgern in Dickschichttechnik oder Dünnschichttechnik, Hybridtechnik, SMD-Montagetechnik, Herstellung von Bauelementen durch lithografisches Tiefätzen oder Galvano- und Abformtechnik.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ausbildungsprofil

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]