Ein Musikinstrument ist ein Gegenstand, der mit dem Ziel konstruiert oder verändert wurde, Musik zu erzeugen. Im Prinzip kann jeder Gegenstand, der Töne oder auch nur Geräusche hervorbringt, als Musikinstrument dienen, jedoch wird der Ausdruck normalerweise nur für solche Gegenstände verwendet, die zu diesem Zweck hergestellt oder verändert wurden. Manchmal wird auch die menschliche Stimme als Musikinstrument bezeichnet.
Es gibt viele verschiedene Versuche, die Vielfalt der Musikinstrumente in Gruppen einzuteilen. Bei praktisch allen Klassifikationssystemen zeigen sich Vor- und Nachteile sowie mehr oder weniger zahlreiche Ausnahmen.
Innerhalb dieses Schemas sind Mischformen möglich.
Im 1914 veröffentlichten Klassifikationsschema von Curt Sachs und Erich von Hornbostel werden die Instrumente ähnlich unterteilt.
Das wachsende Verständnis für die Physik hinter den Erscheinungen, die Einführung von „elektrischen“ Instrumenten und sogar der elektronischen Musik machte im 20. Jahrhundert eine Einordnung der Musikinstrumente physikalischer Sicht notwendig, die sich bei Fachleuten des Instrumentenbaus immer weiter durchsetzt. Hier unterscheidet man:
- Mechanische Musikinstrumente, Instrumente bei denen die klassische Mechanik zur Beschreibung benutzt werden kann. (z. B. Geige, Pauke, Flöte, Xylophon) Oft werden diese Instrumente als „akustisch“ oder „natürlich“ bezeichnet, obwohl alle Musikinstrumente zwingend einen akustischen Anteil haben, da ohne akustische Wellenausbreitung keine Wahrnehmung durch die Ohren möglich ist. Auch sind diese Instrumente menschliche Artefakte höchster Vollendung und Präzision und nicht natürlichen Ursprungs. Die Vorgänge werden mit Begriffen wie Haftreibung oder Gleitreibung, Strömungsmechanik, Masse, Feder, Dämpfung usw. beschrieben.
- Mechanische Musikautomaten, wie mechanische Musikinstrumente, allerdings mit automatischer Spielvorrichtung. (z. B. Orchestrion, Pianola)
- Elektromechanische Musikinstrumente, basierend auf mechanisch-elektrischer Energieumwandlung (z. B. E-Gitarre, Hammondorgel). „Elektrische“ Musikinstrumente gibt es in diesem Sinne nicht, da eine Schaltung nur aus passiven Bauelementen wie Spule, Widerstand und Kondensator, wie sie zum Beispiel in E-Gitarren zum Einsatz kommt nicht aktiv an der Klangerzeugung beteiligt ist. Es wird ein aktives Element oder eine Energieumwandlung benötigt und zu den elektronischen Musikinstrumenten zu gelangen.
- Elektronische Musikinstrumente basierend auf aktiven elektronischen Bauelementen wie Vakuumröhre oder Transistor. Hier geschieht die Schwingungserzeugung rein elektronisch. (z. B. Trautonium, Synthesizer) Eine weitere Entwicklung geht soweit, dass die Beschreibung des Klanges rein digital vorliegt und die Umwandlung in eine physikalische Schwingungen erst ganz am Ende der Signalverarbeitung mit Hilfe eine Anaglog-Digital-Wandlers vorgenommen wird. Inwieweit hier noch von einem Instrument gesprochen werden kann ist sicher umstritten.
Unabhängig von der Art der Tonerzeugung ist auch eine Klassifikation nach der Benutzung durch den Spieler möglich. Hier unterscheidet man:
Wenn kein Spieler zur Klangerzeugung nötig ist, spricht man auch von einem Musikautomaten (siehe im Speziellen Mechanischer Musikautomat).
In Ostasien wurden Musikinstrumente nach ihrem Rohmaterialien unterschieden. Das System der Acht Klänge (chinesisch 八音, Pinyin bāyīn, japanisch „Hatchi-In-System“) unterscheidet acht Materialgruppen:[1] Metall (Gold, Bronze, Stahl), Stein, Garn (Seide, Wolle), Bambus, Kürbisfrüchte, Ton, Leder und Holz.
- ↑ Erklärungstext des japanischen Komponisten Maki Ishii zu einem Sanukitophon im Japanisch-Deutschen Zentrum Berlin. Gefunden am 19. Juni 2010