Bayerische Landeszahnärztekammer
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Bundesland      BayernBayern Bayern
Organisation   Berufsständische Selbstverwaltung
Rechtsform    Körperschaft des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Gründung 1928
Hauptsitz München
Präsident Christian Berger
Homepage     www.blzk.de

Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist mit rund 15.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten die größte zahnärztliche Berufsvertretung auf Länderebene in Deutschland.[1] Das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz (HKaG)[2] bildet die Rechtsgrundlage für diese Selbstverwaltungskörperschaft. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Laut HKaG hat die Berufsvertretung die Aufgabe, im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange der Zahnärzte wahrzunehmen, die Erfüllung der zahnärztlichen Berufspflichten zu überwachen, die zahnärztliche Fortbildung zu fördern, soziale Einrichtungen für Zahnärzte und deren Angehörige zu schaffen sowie in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Dabei ist sie berechtigt, innerhalb ihres Aufgabenbereichs Anfragen, Vorstellungen und Anträge an die zuständigen Behörden zu richten. Sie ist verpflichtet, für diese Behörden auf Verlangen Gutachten zu erstellen. Behörden sollen die Berufsvertretung vor der Regelung wichtiger einschlägiger Fragen hören und auf Anfragen der Berufsvertretung Auskunft erteilen.[3] Die Wahrnehmung der Aufgaben der BLZK erfolgt durch ehrenamtlich tätige Zahnärzte und durch die Landesgeschäftsstelle der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Organe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Organe der Bayerischen Landeszahnärztekammer sind die Vollversammlung und der Vorstand. Die Vollversammlung wählt unter anderem einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten sowie aus ihrer Mitte vier Delegierte zu Mitgliedern des Vorstands. Darüber hinaus besteht der Vorstand aus den ersten Vorsitzenden der Zahnärztlichen Bezirksverbände sowie einem von den medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten zu entsendenden Hochschullehrer der Zahnheilkunde. Kliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gibt es in Bayern an der LMU München[4], der TU München[5], der Universität Regensburg[6], der Universität Erlangen[7] und der Universität Würzburg.[8] Die Vollversammlung ist vom Vorstand zu einer ordentlichen Sitzung mindestens einmal jährlich einzuberufen. Grundsätzlich sind die Sitzungen der Vollversammlung öffentlich. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Bayerischen Landeszahnärztekammer unter dem Vorsitz des Präsidenten (bei Verhinderung des Vizepräsidenten). Der Präsident handelt und vertritt die Landeszahnärztekammer gerichtlich und außergerichtlich.[9]

Zahnärztliche Bezirksverbände[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Landeszahnärztekammer besteht aus 70 Delegierten der Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBVe) und denjenigen Vorstandsmitgliedern, die nicht aus der Mitte der Delegierten gewählt wurden.[10] In Bayern gibt es acht ZBVe. Die Zahnärztlichen Bezirksverbände stehen unter der Aufsicht der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der jeweiligen Bezirksregierung. Mitglieder der ZBVe sind alle zur Berufsausübung berechtigten Zahnärzte, die in Bayern zahnärztlich tätig sind oder – ohne zahnärztlich tätig zu sein – in Bayern ihre Hauptwohnung haben.[11] Seit das Heilberufe-Kammergesetz zum 1. August 2013 novelliert wurde, kann jeder Zahnarzt in Bayern nur noch Mitglied in einem Zahnärztlichen Bezirksverband sein (sogenannte Monomitgliedschaft), statt wie bisher je nach Tätigkeitsorten in mehreren (sogenannte Mehrfachmitgliedschaft).[12]

Landesgeschäftsstelle der BLZK[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verwaltungsgeschäfte der Bayerischen Landeszahnärztekammer nimmt die Landesgeschäftsstelle in München wahr. Die Landesgeschäftsstelle wird von einem Hauptgeschäftsführer bzw. Geschäftsführern geleitet, die beratend an den Sitzungen der Vollversammlung und des Vorstands teilnehmen.[13]

Programm und Leitbild[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Landeszahnärztekammer bringt die Anliegen der Zahnärzteschaft und ihrer Patienten aktiv in die gesundheitspolitische Diskussion ein. Ihr Leitbild[14] ist geprägt vom Einsatz für eine freie Berufsausübung des Zahnarztes und einer Kultur der Freiberuflichkeit, die zunehmend eingeschränkt wird durch Überregulierung oder Eingriffe des Sozialgesetzgebers in das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis.

Beruf und Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zahl der Zahnärztinnen steigt kontinuierlich. Je jünger Zahnmediziner in Bayern sind, desto höher ist der Anteil der Frauen im Beruf Zahnarzt. Das zeigen die Zahlen der Bayerischen Landeszahnärztekammer.[15] Bereits 2010 hat die Kammer Zahnärztinnen in Bayern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf befragt. Die Ergebnisse hat das Institut für Freie Berufe Nürnberg veröffentlicht.[16]

Geschichte[17][Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Name des Präsidenten Amtsperiode
Wilhelm Rotenberger 1928 bis 1931
Fritz Linnert 1931 bis 1935
1945 bis 1949
Hans Fick 1949 bis 1958
Anton Scharnagl 1958 bis 1962
Otto Roschmann 1962 bis 1970
Wolfgang Mzyk 1970 bis 1977
Erich Pillwein 1977 bis 1984
Hermann König 1984 bis 1990
Joseph Kastenbauer 1990 bis 2001
Michael Schwarz 2001 bis 2010
Christoph Benz 2010 bis 2014
Christian Berger seit 2014


Soziale Einrichtungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Dr. Fritz Linnert-Gedächtnis-Stiftung erfüllt die BLZK ihren Auftrag, soziale Einrichtungen zu schaffen.[18] Die Stiftung wurde 1949 gegründet. Namensgeber ist Fritz Linnert, ehemaliger Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Die Stiftung unterstützt bedürftige bayerische Zahnärzte sowie deren Angehörige und Hinterbliebene mit einmaligen oder fortlaufenden Zuwendungen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke. Der Stiftungsrat entscheidet unabhängig, wen er unterstützt. Weitere soziale Einrichtungen der Kammer sind ein Hilfsfonds und eine Unterstützungskasse.

Mitgliedschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist Mitglied in folgenden Institutionen:

Themen und Schwerpunkte der BLZK[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Qualitätsmanagement[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Landeszahnärztekammer unterstützt die bayerischen Zahnärzte bei der Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems. Mit der Teilnahme am QM-System der BLZK[19] erfüllen Vertragszahnärzte auch die Anforderungen des § 135a SGB V. Seit Juni 2012 stellt die BLZK mit dem „QM Online der BLZK“ ein Serviceangebot für Zahnärzte zum Qualitätsmanagement im Internet bereit. Ergänzend dazu bietet die Fortbildungsakademie der Kammer, die eazf GmbH, verschiedene Fortbildungs- und Beratungsangebote zum Thema Qualitätsmanagement an.[20]

Praxisführung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Referat Praxisführung der BLZK berät seit über 40 Jahren niedergelassene Zahnärzte.[21] Da der Gesetzgeber kontinuierlich Empfehlungen, Verordnungen und Gesetze erlässt, die die Praxisführung betreffen, arbeitet die BLZK mit politischen Vertretern und Behörden eng zusammen.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Kammer ein alternatives Konzept zur Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung (BuS)[22] erarbeitet. Damit können Zahnärzte eigenverantwortlich und selbstbestimmt Arbeitsschutzaufgaben in der Praxis umsetzen. Die jährliche Meldung an die BGW, welche Praxen in Bayern an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung teilnehmen, erfolgt über die BLZK. Die teilnehmenden Praxen haben mit ihrer Meldung bei der BLZK auch ihre eigene Meldepflicht gegenüber der BGW erfüllt. Die BGW führt in den betreuten Praxen keine Routinebesichtigungen durch Aufsichtspersonen durch.[23]

Zahnärztliche Honorierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Landeszahnärztekammer gibt Auskunft bei Fragen zur Anwendung und Auslegung der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ). Zahnärzte, Patienten und Kostenträger können sich beraten lassen. Außerdem setzt sich die Kammer für die Interessen der Zahnärzte in Bayern beim Leistungs- und Gebührenrecht ein, zuletzt bei der Novellierung der GOZ 2012.

Gutachterwesen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Landeszahnärztekammer unterhält für Bayern ein flächendeckendes Gutachterwesen. Die Gutachter werden laut Gutachterordnung der BLZK vom Vorstand der Kammer auf Vorschlag des zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverbands berufen, wenn ihre Qualifikation den Anforderungen der Gutachterordnung der BLZK entspricht. Patienten, die Privatleistungen in Anspruch genommen haben (das heißt Privatpatienten oder gesetzlich Versicherte, die Leistungen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus in Anspruch genommen haben) und Behandlungsfehler vermuten, können einen BLZK-Gutachter mit einem Privatgutachten beauftragen.

Bayerischer Zahnärztetag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Bayerischer Zahnärztetag

Der Bayerische Zahnärztetag ist die zentrale Fortbildungsveranstaltung der BLZK für Zahnärzte und Praxispersonal. Die Teilnehmer kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und den deutschsprachigen Nachbarländern. Er findet seit 1959 jährlich in München statt. Er ist Treffpunkt für politische und standespolitische Vertreter und Fortbildungskongress für praktizierende Zahnärzte in einem. Seit 2012 veranstalten die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns den Bayerischen Zahnärztetag gemeinsam.[24]

Zahnärztliche Fort- und Weiterbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Landeszahnärztekammer regelt in ihrer Weiterbildungsordnung[25] die zahnmedizinische Weiterbildung. In Bayern gibt es den „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ und den „Fachzahnarzt für Kieferchirurgie“. Die Weiterbildungen dauern vier Jahre. Seit 2004 geht die Kammer den sogenannten Bayerischen Weg:[26] Zahnärzte absolvieren die Weiterbildung dual, bestehend aus Curricula und praktischer Tätigkeit. In der Kieferorthopädie ersetzt ein dreijähriges Curriculum, das parallel zur fachspezifischen Weiterbildung in der Weiterbildungsstätte abgeleistet werden muss, das ehemals verpflichtende Klinikjahr.

Zahnärztliche Fort- und Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist Auftrag der Fortbildungseinrichtung der Bayerischen Landeszahnärztekammer, der eazf GmbH.[27] Industrieunabhängig bietet die Akademie ein breit gefächertes Themenspektrum. Der hohe Anspruch der „Kammerfortbildung“ verpflichtet die eazf dazu, die gesamte Palette der zahnärztlichen Fortbildung im Sinne des Fortbildungsauftrags der BLZK abzudecken.

Zum Kursprogramm für das zahnärztliche Fachpersonal[28] gehören:

Kommunikation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In mehreren Publikationen kommuniziert die Bayerische Landeszahnärztekammer mit Zahnärzten in Bayern und der Öffentlichkeit.

Das Bayerische Zahnärzteblatt (BZB)[29] ist das Amtliche Mitteilungsblatt der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Laut Satzung der BLZK (§ 10) veröffentlicht die Kammer im BZB ihre Bekanntmachungen. Die Bayerische Landeszahnärztekammer gibt das BZB gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns in einer Herausgebergemeinschaft heraus. Seit Oktober 2007 haben die Körperschaften die verlegerischen Tätigkeiten des BZB an die teamwork media GmbH übergeben.

Hauptartikel: Bayerisches Zahnärzteblatt

Rundschreiben informieren alle Zahnärzte in Bayern punktuell über wichtige Themen.

Die Website der BLZK richtet sich an Zahnärzte, Studierende der Zahnmedizin, zahnärztliches Fachpersonal sowie die breite Öffentlichkeit. Eine weitere Website unter dem Titel „zahn.de – Gesund im Mund“ hat die Kammer speziell für Fragen von Patienten zur Mundgesundheit eingerichtet.[30]

Patientenberatung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Landeszahnärztekammer bietet eine fachlich kompetente, neutrale, qualitätsgesicherte Patientenberatung an. Die Beratungsangebote unterstützen und ergänzen das persönliche Beratungsgespräch mit dem behandelnden Zahnarzt in der Praxis.

Prophylaxe/Alterszahnmedizin/Behindertenzahnmedizin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen ihres Auftrags, an der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit der Bevölkerung mitzuwirken, setzt sich die Bayerische Landeszahnärztekammer für die Prophylaxe von Menschen aller Altersgruppen ein.

Schlichtungsstelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Schlichtungsstelle der BLZK ist eine unabhängige Kommission zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Zahnärzten und Patienten.[35] Die Schlichtungsstelle versucht, bei vermuteten Behandlungsfehlern eine außergerichtliche Einigung zwischen Zahnarzt und Patient zu erreichen. Die Schlichtungsstelle besteht aus einem Vorsitzenden – einem Juristen mit Befähigung zum Richteramt – und zwei Zahnärzten als Beisitzer. Alle Mitglieder entscheiden unabhängig.[36] Ein Antrag auf Eröffnung des Schlichtungsverfahrens kann entweder ein Patient stellen, der einen Behandlungsfehler behauptet und mit einem Kurzgutachten belegt, oder ein Zahnarzt, dem gegenüber ein Behandlungsfehler behauptet wird.[37] Sowohl Patient als auch Zahnarzt müssen diesem Verfahren zustimmen. Das Verfahren endet mit einem Schlichtungsvorschlag oder einem Schlichtungsspruch.[38] Die Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist für die Parteien kostenfrei.[39]

Seit Mai 2015 bietet die BLZK daneben ein kostenpflichtiges Schlichtungsverfahren an, das sich an die Mediation anlehnt. Bei diesem Verfahren sind es die Parteien selbst, die sich – im Rahmen eines Vermittlungsgesprächs unter Anleitung einer Juristin und eines Zahnarztes – auf eine Lösung verständigen..[40]

Bayerische Ärzteversorgung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Vollversammlung der BLZK hat unter anderem die Aufgabe, einen Vertreter für den Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung zu wählen.[41] Die Bayerische Ärzteversorgung ist das gemeinsame berufsständische Versorgungswerk der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Bayern.

Berufsbegleitende Beratung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns begleiten Zahnärzte in Bayern vom Beginn der beruflichen Tätigkeit bis zur Abgabe der Praxis vor dem Ruhestand:

Berufspolitische Bildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als berufsständische Selbstverwaltung ist die Bayerische Landeszahnärztekammer daran interessiert, Zahnärzten die Grundlagen für ein standespolitisches Engagement in den zahnärztlichen Körperschaften und Verbänden zu vermitteln. Dazu hat sie – gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns – die Arbeitsgruppe Berufspolitische Bildung ins Leben gerufen. Die Kurse der Berufspolitischen Bildung stehen allen Zahnärzten aus Bayern offen.

Zahnärztliches Fachpersonal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Satzungsrecht für die Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern schreibt die Bayerische Landeszahnärztekammer. Als zuständige Stelle hat die Kammer für die Abnahme der Abschlussprüfung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) einen Prüfungsausschuss eingerichtet.[44]

Ein fertig ausgebildeter Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA) hat in Bayern Fortbildungsmöglichkeiten zum

Röntgenstelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ) in Nürnberg hat nach einer Vereinbarung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium die Aufgabe, die Qualität der zahnärztlichen Röntgengeräte in Bayern gemäß der Röntgenverordnung zu sichern.[46] Jedes zahnärztliche Röntgengerät in Bayern wird alle drei Jahre nach einem standardisierten Ablauf geprüft. Ziele sind eine möglichst geringe Strahlenbelastung der Patienten und die Optimierung der diagnostischen Strahlenanwendung.

Soziales Engagement[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Landeszahnärztekammer unterstützt und initiiert soziale Projekte von Zahnärzten in Bayern:

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Website der Bundeszahnärztekammer – Mitgliederstatistik, aufgerufen am 11. April 2013
  2. Heilberufe-Kammergesetz, aufgerufen am 6. November 2013
  3. Artikel 2 HKaG, aufgerufen am 6. November 2013
  4. Website der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der LMU München, aufgerufen am 10. April 2013
  5. Website der Klinik und Poliklinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie der TU München, aufgerufen am 10. April 2013
  6. Website der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des Universitätsklinikums Regensburg, aufgerufen am 10. April 2013
  7. Website der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen, aufgerufen am 10. April 2013
  8. Website der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie des Universitätsklinikums Würzburg, aufgerufen am 10. April 2013
  9. Satzung der BLZK (PDF; 76 kB), aufgerufen am 6. November 2014
  10. Artikel 44 HKaG, aufgerufen am 6. November 2013
  11. Artikel 43 HKaG, aufgerufen am 6. November 2013
  12. Artikel 4 Absatz 6 Satz 6 HKaG, aufgerufen am 19. Dezember 2013
  13. § 31 Satzung der BLZK (PDF; 76 kB), aufgerufen am 6. November 2014
  14. Website der BLZK – Leitbild, aufgerufen am 8. Oktober 2014
  15. Website der Bundeszahnärztekammer – Mitgliederstatistik, aufgerufen am 11. April 2013
  16. Website des Bayerischen Zahnärzteblatts BZB Juni 2011, S. 3 (PDF; 19 kB), aufgerufen am 11. April 2013
  17. Otto Rouenhoff: Chronik der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Storr Druck GmbH, München 1998, ISBN 3-00-003131-6
  18. Artikel 2 Absatz 1 HKaG, aufgerufen am 6. November 2013
  19. Website der BLZK – QM-System der BLZK, aufgerufen am 8. Oktober 2014
  20. Website der eazf GmbH – Qualitätsmanagement, aufgerufen am 10. April 2013
  21. Website des Bayerischen Zahnärzteblatts BZB April 2008, S. 8f. (PDF; 92 kB), aufgerufen am 11. April 2013
  22. Website der BLZK – Präventionskonzept der BLZK, aufgerufen am 8. Oktober 2014
  23. Website des Bayerischen Zahnärzteblatts BZB April 2012, S. 26f. (PDF; 87 kB), aufgerufen am 11. April 2013
  24. Website des Bayerischen Zahnärzteblatts BZB April 2012, S. 16 (PDF; 24 kB), aufgerufen am 6. Mai 2012
  25. Weiterbildungsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (PDF; 317 kB), aufgerufen am 11. April 2013
  26. Website des Bayerischen Zahnärzteblatts BZB Juni 2010, S. 18f. (PDF; 63 kB), aufgerufen am 11. April 2013
  27. Website der eazf GmbH, aufgerufen am 10. April 2013
  28. Website der eazf – Kursprogramm Zahnärztliches Personal, aufgerufen am 10. April 2013
  29. Website des Bayerischen Zahnärzteblatts, aufgerufen am 10. April 2013
  30. Website zahn.de, aufgerufen am 11. April 2013
  31. Website zahn.de – Patiententelefon der bayerischen Zahnärzte, aufgerufen am 15. Mai 2013
  32. Website zahn.de – Telefonsprechstunde der BLZK, aufgerufen am 6. November 2013
  33. Website zahn.de, aufgerufen am 15. Mai 2013
  34. Website zahn.de – Veröffentlichungen der BLZK zur Mundgesundheit, aufgerufen am 8. Oktober 2014
  35. § 1 Schlichtungsordnung der BLZK (PDF; 82 kB), aufgerufen am 8. Oktober 2014
  36. § 2 Schlichtungsordnung der BLZK (PDF; 82 kB), aufgerufen am 8. Oktober 2014
  37. § 5 Schlichtungsordnung der BLZK (PDF; 82 kB), aufgerufen am 8. Oktober 2014
  38. § 9 Schlichtungsordnung der BLZK (PDF; 82 kB), aufgerufen am 8. Oktober 2014
  39. § 10 Schlichtungsordnung der BLZK (PDF; 82 kB), aufgerufen am 8. Oktober 2014
  40. Schlichten statt richten – Pressemeldung der BLZK vom 7. Mai 2015, aufgerufen am 9. Juni 2015
  41. § 12 Satzung der BLZK (PDF; 76 kB), aufgerufen am 6. November 2014
  42. Website des Bayerischen Zahnärzteblatts, BZB Mai 2012, S. 30f. (PDF; 537 kB), aufgerufen am 11. April 2013
  43. Website der eazf GmbH – Erfolgreiches Praxismanagement, aufgerufen am 10. April 2013
  44. vgl. § 39 Abs. 1 Satz 1 BBiG (PDF; 133 kB), aufgerufen am 11. April 2013
  45. Website der BLZK – Aufstiegsfortbildung, aufgerufen am 8. Oktober 2014
  46. Website der BLZK – Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte, aufgerufen am 8. Oktober 2014
  47. Website des Hilfswerks Zahnmedizin Bayern e.V., aufgerufen am 4. April 2013
  48. Website der BLZK – Zahnärztliches Hilfsprojekt Brasilien e.V., aufgerufen am 8. Oktober 2014
  49. Website der BLZK – Benefiz-Golfturnier, aufgerufen am 8. Oktober 2014

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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