Bayerische Landeszahnärztekammer | |
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Bundesland | ![]() |
Organisation | Berufsständische Selbstverwaltung |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege |
Gründung | 1928 |
Hauptsitz | München |
Präsident | Christian Berger |
Homepage | www.blzk.de |
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist mit rund 15.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten die größte zahnärztliche Berufsvertretung auf Länderebene in Deutschland.[1] Das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz (HKaG)[2] bildet die Rechtsgrundlage für diese Selbstverwaltungskörperschaft. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Laut HKaG hat die Berufsvertretung die Aufgabe, im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange der Zahnärzte wahrzunehmen, die Erfüllung der zahnärztlichen Berufspflichten zu überwachen, die zahnärztliche Fortbildung zu fördern, soziale Einrichtungen für Zahnärzte und deren Angehörige zu schaffen sowie in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Dabei ist sie berechtigt, innerhalb ihres Aufgabenbereichs Anfragen, Vorstellungen und Anträge an die zuständigen Behörden zu richten. Sie ist verpflichtet, für diese Behörden auf Verlangen Gutachten zu erstellen. Behörden sollen die Berufsvertretung vor der Regelung wichtiger einschlägiger Fragen hören und auf Anfragen der Berufsvertretung Auskunft erteilen.[3] Die Wahrnehmung der Aufgaben der BLZK erfolgt durch ehrenamtlich tätige Zahnärzte und durch die Landesgeschäftsstelle der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Organe der Bayerischen Landeszahnärztekammer sind die Vollversammlung und der Vorstand. Die Vollversammlung wählt unter anderem einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten sowie aus ihrer Mitte vier Delegierte zu Mitgliedern des Vorstands. Darüber hinaus besteht der Vorstand aus den ersten Vorsitzenden der Zahnärztlichen Bezirksverbände sowie einem von den medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten zu entsendenden Hochschullehrer der Zahnheilkunde. Kliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gibt es in Bayern an der LMU München[4], der TU München[5], der Universität Regensburg[6], der Universität Erlangen[7] und der Universität Würzburg.[8] Die Vollversammlung ist vom Vorstand zu einer ordentlichen Sitzung mindestens einmal jährlich einzuberufen. Grundsätzlich sind die Sitzungen der Vollversammlung öffentlich. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Bayerischen Landeszahnärztekammer unter dem Vorsitz des Präsidenten (bei Verhinderung des Vizepräsidenten). Der Präsident handelt und vertritt die Landeszahnärztekammer gerichtlich und außergerichtlich.[9]
Die Bayerische Landeszahnärztekammer besteht aus 70 Delegierten der Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBVe) und denjenigen Vorstandsmitgliedern, die nicht aus der Mitte der Delegierten gewählt wurden.[10] In Bayern gibt es acht ZBVe. Die Zahnärztlichen Bezirksverbände stehen unter der Aufsicht der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der jeweiligen Bezirksregierung. Mitglieder der ZBVe sind alle zur Berufsausübung berechtigten Zahnärzte, die in Bayern zahnärztlich tätig sind oder – ohne zahnärztlich tätig zu sein – in Bayern ihre Hauptwohnung haben.[11] Seit das Heilberufe-Kammergesetz zum 1. August 2013 novelliert wurde, kann jeder Zahnarzt in Bayern nur noch Mitglied in einem Zahnärztlichen Bezirksverband sein (sogenannte Monomitgliedschaft), statt wie bisher je nach Tätigkeitsorten in mehreren (sogenannte Mehrfachmitgliedschaft).[12]
Die Verwaltungsgeschäfte der Bayerischen Landeszahnärztekammer nimmt die Landesgeschäftsstelle in München wahr. Die Landesgeschäftsstelle wird von einem Hauptgeschäftsführer bzw. Geschäftsführern geleitet, die beratend an den Sitzungen der Vollversammlung und des Vorstands teilnehmen.[13]
Die Bayerische Landeszahnärztekammer bringt die Anliegen der Zahnärzteschaft und ihrer Patienten aktiv in die gesundheitspolitische Diskussion ein. Ihr Leitbild[14] ist geprägt vom Einsatz für eine freie Berufsausübung des Zahnarztes und einer Kultur der Freiberuflichkeit, die zunehmend eingeschränkt wird durch Überregulierung oder Eingriffe des Sozialgesetzgebers in das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis.
Die Zahl der Zahnärztinnen steigt kontinuierlich. Je jünger Zahnmediziner in Bayern sind, desto höher ist der Anteil der Frauen im Beruf Zahnarzt. Das zeigen die Zahlen der Bayerischen Landeszahnärztekammer.[15] Bereits 2010 hat die Kammer Zahnärztinnen in Bayern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf befragt. Die Ergebnisse hat das Institut für Freie Berufe Nürnberg veröffentlicht.[16]
Name des Präsidenten | Amtsperiode |
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Wilhelm Rotenberger | 1928 bis 1931 |
Fritz Linnert | 1931 bis 1935 1945 bis 1949 |
Hans Fick | 1949 bis 1958 |
Anton Scharnagl | 1958 bis 1962 |
Otto Roschmann | 1962 bis 1970 |
Wolfgang Mzyk | 1970 bis 1977 |
Erich Pillwein | 1977 bis 1984 |
Hermann König | 1984 bis 1990 |
Joseph Kastenbauer | 1990 bis 2001 |
Michael Schwarz | 2001 bis 2010 |
Christoph Benz | 2010 bis 2014 |
Christian Berger | seit 2014 |
Mit der Dr. Fritz Linnert-Gedächtnis-Stiftung erfüllt die BLZK ihren Auftrag, soziale Einrichtungen zu schaffen.[18] Die Stiftung wurde 1949 gegründet. Namensgeber ist Fritz Linnert, ehemaliger Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Die Stiftung unterstützt bedürftige bayerische Zahnärzte sowie deren Angehörige und Hinterbliebene mit einmaligen oder fortlaufenden Zuwendungen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke. Der Stiftungsrat entscheidet unabhängig, wen er unterstützt. Weitere soziale Einrichtungen der Kammer sind ein Hilfsfonds und eine Unterstützungskasse.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist Mitglied in folgenden Institutionen:
Die Bayerische Landeszahnärztekammer unterstützt die bayerischen Zahnärzte bei der Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems. Mit der Teilnahme am QM-System der BLZK[19] erfüllen Vertragszahnärzte auch die Anforderungen des § 135a SGB V. Seit Juni 2012 stellt die BLZK mit dem „QM Online der BLZK“ ein Serviceangebot für Zahnärzte zum Qualitätsmanagement im Internet bereit. Ergänzend dazu bietet die Fortbildungsakademie der Kammer, die eazf GmbH, verschiedene Fortbildungs- und Beratungsangebote zum Thema Qualitätsmanagement an.[20]
Das Referat Praxisführung der BLZK berät seit über 40 Jahren niedergelassene Zahnärzte.[21] Da der Gesetzgeber kontinuierlich Empfehlungen, Verordnungen und Gesetze erlässt, die die Praxisführung betreffen, arbeitet die BLZK mit politischen Vertretern und Behörden eng zusammen.
Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Kammer ein alternatives Konzept zur Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung (BuS)[22] erarbeitet. Damit können Zahnärzte eigenverantwortlich und selbstbestimmt Arbeitsschutzaufgaben in der Praxis umsetzen. Die jährliche Meldung an die BGW, welche Praxen in Bayern an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung teilnehmen, erfolgt über die BLZK. Die teilnehmenden Praxen haben mit ihrer Meldung bei der BLZK auch ihre eigene Meldepflicht gegenüber der BGW erfüllt. Die BGW führt in den betreuten Praxen keine Routinebesichtigungen durch Aufsichtspersonen durch.[23]
Die Bayerische Landeszahnärztekammer gibt Auskunft bei Fragen zur Anwendung und Auslegung der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ). Zahnärzte, Patienten und Kostenträger können sich beraten lassen. Außerdem setzt sich die Kammer für die Interessen der Zahnärzte in Bayern beim Leistungs- und Gebührenrecht ein, zuletzt bei der Novellierung der GOZ 2012.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer unterhält für Bayern ein flächendeckendes Gutachterwesen. Die Gutachter werden laut Gutachterordnung der BLZK vom Vorstand der Kammer auf Vorschlag des zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverbands berufen, wenn ihre Qualifikation den Anforderungen der Gutachterordnung der BLZK entspricht. Patienten, die Privatleistungen in Anspruch genommen haben (das heißt Privatpatienten oder gesetzlich Versicherte, die Leistungen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus in Anspruch genommen haben) und Behandlungsfehler vermuten, können einen BLZK-Gutachter mit einem Privatgutachten beauftragen.
Der Bayerische Zahnärztetag ist die zentrale Fortbildungsveranstaltung der BLZK für Zahnärzte und Praxispersonal. Die Teilnehmer kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und den deutschsprachigen Nachbarländern. Er findet seit 1959 jährlich in München statt. Er ist Treffpunkt für politische und standespolitische Vertreter und Fortbildungskongress für praktizierende Zahnärzte in einem. Seit 2012 veranstalten die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns den Bayerischen Zahnärztetag gemeinsam.[24]
Die Bayerische Landeszahnärztekammer regelt in ihrer Weiterbildungsordnung[25] die zahnmedizinische Weiterbildung. In Bayern gibt es den „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ und den „Fachzahnarzt für Kieferchirurgie“. Die Weiterbildungen dauern vier Jahre. Seit 2004 geht die Kammer den sogenannten Bayerischen Weg:[26] Zahnärzte absolvieren die Weiterbildung dual, bestehend aus Curricula und praktischer Tätigkeit. In der Kieferorthopädie ersetzt ein dreijähriges Curriculum, das parallel zur fachspezifischen Weiterbildung in der Weiterbildungsstätte abgeleistet werden muss, das ehemals verpflichtende Klinikjahr.
Zahnärztliche Fort- und Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist Auftrag der Fortbildungseinrichtung der Bayerischen Landeszahnärztekammer, der eazf GmbH.[27] Industrieunabhängig bietet die Akademie ein breit gefächertes Themenspektrum. Der hohe Anspruch der „Kammerfortbildung“ verpflichtet die eazf dazu, die gesamte Palette der zahnärztlichen Fortbildung im Sinne des Fortbildungsauftrags der BLZK abzudecken.
Zum Kursprogramm für das zahnärztliche Fachpersonal[28] gehören:
In mehreren Publikationen kommuniziert die Bayerische Landeszahnärztekammer mit Zahnärzten in Bayern und der Öffentlichkeit.
Das Bayerische Zahnärzteblatt (BZB)[29] ist das Amtliche Mitteilungsblatt der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Laut Satzung der BLZK (§ 10) veröffentlicht die Kammer im BZB ihre Bekanntmachungen. Die Bayerische Landeszahnärztekammer gibt das BZB gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns in einer Herausgebergemeinschaft heraus. Seit Oktober 2007 haben die Körperschaften die verlegerischen Tätigkeiten des BZB an die teamwork media GmbH übergeben.
Rundschreiben informieren alle Zahnärzte in Bayern punktuell über wichtige Themen.
Die Website der BLZK richtet sich an Zahnärzte, Studierende der Zahnmedizin, zahnärztliches Fachpersonal sowie die breite Öffentlichkeit. Eine weitere Website unter dem Titel „zahn.de – Gesund im Mund“ hat die Kammer speziell für Fragen von Patienten zur Mundgesundheit eingerichtet.[30]
Die Bayerische Landeszahnärztekammer bietet eine fachlich kompetente, neutrale, qualitätsgesicherte Patientenberatung an. Die Beratungsangebote unterstützen und ergänzen das persönliche Beratungsgespräch mit dem behandelnden Zahnarzt in der Praxis.
Im Rahmen ihres Auftrags, an der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit der Bevölkerung mitzuwirken, setzt sich die Bayerische Landeszahnärztekammer für die Prophylaxe von Menschen aller Altersgruppen ein.
Die Schlichtungsstelle der BLZK ist eine unabhängige Kommission zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Zahnärzten und Patienten.[35] Die Schlichtungsstelle versucht, bei vermuteten Behandlungsfehlern eine außergerichtliche Einigung zwischen Zahnarzt und Patient zu erreichen. Die Schlichtungsstelle besteht aus einem Vorsitzenden – einem Juristen mit Befähigung zum Richteramt – und zwei Zahnärzten als Beisitzer. Alle Mitglieder entscheiden unabhängig.[36] Ein Antrag auf Eröffnung des Schlichtungsverfahrens kann entweder ein Patient stellen, der einen Behandlungsfehler behauptet und mit einem Kurzgutachten belegt, oder ein Zahnarzt, dem gegenüber ein Behandlungsfehler behauptet wird.[37] Sowohl Patient als auch Zahnarzt müssen diesem Verfahren zustimmen. Das Verfahren endet mit einem Schlichtungsvorschlag oder einem Schlichtungsspruch.[38] Die Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist für die Parteien kostenfrei.[39]
Seit Mai 2015 bietet die BLZK daneben ein kostenpflichtiges Schlichtungsverfahren an, das sich an die Mediation anlehnt. Bei diesem Verfahren sind es die Parteien selbst, die sich – im Rahmen eines Vermittlungsgesprächs unter Anleitung einer Juristin und eines Zahnarztes – auf eine Lösung verständigen..[40]
Die Vollversammlung der BLZK hat unter anderem die Aufgabe, einen Vertreter für den Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung zu wählen.[41] Die Bayerische Ärzteversorgung ist das gemeinsame berufsständische Versorgungswerk der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Bayern.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns begleiten Zahnärzte in Bayern vom Beginn der beruflichen Tätigkeit bis zur Abgabe der Praxis vor dem Ruhestand:
Als berufsständische Selbstverwaltung ist die Bayerische Landeszahnärztekammer daran interessiert, Zahnärzten die Grundlagen für ein standespolitisches Engagement in den zahnärztlichen Körperschaften und Verbänden zu vermitteln. Dazu hat sie – gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns – die Arbeitsgruppe Berufspolitische Bildung ins Leben gerufen. Die Kurse der Berufspolitischen Bildung stehen allen Zahnärzten aus Bayern offen.
Das Satzungsrecht für die Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern schreibt die Bayerische Landeszahnärztekammer. Als zuständige Stelle hat die Kammer für die Abnahme der Abschlussprüfung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) einen Prüfungsausschuss eingerichtet.[44]
Ein fertig ausgebildeter Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA) hat in Bayern Fortbildungsmöglichkeiten zum
Die Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ) in Nürnberg hat nach einer Vereinbarung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium die Aufgabe, die Qualität der zahnärztlichen Röntgengeräte in Bayern gemäß der Röntgenverordnung zu sichern.[46] Jedes zahnärztliche Röntgengerät in Bayern wird alle drei Jahre nach einem standardisierten Ablauf geprüft. Ziele sind eine möglichst geringe Strahlenbelastung der Patienten und die Optimierung der diagnostischen Strahlenanwendung.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer unterstützt und initiiert soziale Projekte von Zahnärzten in Bayern:
Bundeszahnärztekammer
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Zahnärztliche Bezirksverbände in Bayern
Zahnärztlicher Bezirksverband München, Stadt und Land | Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern | Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben | Zahnärztlicher Bezirksverband Oberpfalz | Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern | Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken | Zahnärztlicher Bezirksverband Mittelfranken | Zahnärztlicher Bezirksverband Unterfranken
Bezirkszahnärztekammern in Baden-Württemberg
Bezirkszahnärztekammer Freiburg | Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe | Bezirkszahnärztekammer Stuttgart | Bezirkszahnärztekammer Tübingen
Bezirkszahnärztekammern in Rheinland-Pfalz
Bezirkszahnärztekammer Koblenz | Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen | Bezirkszahnärztekammer Trier | Bezirkszahnärztekammer Pfalz
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