Zwischenevaluation (Juniorprofessur)

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Zusammenfassung[Bearbeiten]

Eine Juniorprofessur dauert sechs Jahren. Zur Halbzeit wird eine Zwischenevaluation durchgeführt. Zuständig ist die Fakultät. Sie richtet einen Ausschuss ein, der eine Empfehlung abgibt, ob das Dienstverhältnis verlängert werden soll oder nicht.

In dem Ausschuss sitzen drei Professoren/Professorinnen, ein Vertreter/eine Vertreterin der Studierenden und ein Vertreter/eine Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Grundlage dafür sind: Der Selbstbericht der Stelleninhaberin/die Stelleninhaberin und auswärtige Gutachten.

Die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor erstellt einen Selbstbericht, in dem er über Erfolge, Rückschläge und Hindernisse seiner Tätigkeit berichtet. Themen sind Forschung, Lehre und sonstige Aktivitäten.

In den auswärtigen Gutachten werden folgende Leitfragen beantwortet: - qualitativer Beitrag zur Forschung - Leistung im nationalen und internationalen Vergleich - Relevanz und Durchführbarkeit der wissenschaftlichen Vorhaben der nächsten Jahren - Defizite der Forschungsansätze

Vermutetes Prozedere[Bearbeiten]

Zwei Sitzungen

1. Kennenlernen, Auswahl der Gutachter ca. 1 Stunden

2. Entscheidung ca. 2 Stunden


Wann die Termine stattfinden, dass kann man als Studierendenvertreter mitbestimmen.

Infos von der Universität[Bearbeiten]

https://www.uni-hamburg.de/uhh/organisation/stabsstellen/berufungen/zwischenevaluation-juniorprofessur.html