Zwischenevaluation (Juniorprofessur): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Fachschaft_Informatik
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „== Zusammenfassung == Eine Juniorprofessur dauert sechs Jahren. Zur Halbzeit wird eine Zwischenevaluation durchgeführt. Zuständig ist die Fakultät. Sie ric…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 15: Zeile 15:
In den auswärtigen Gutachten werden folgende Leitfragen beantwortet:
In den auswärtigen Gutachten werden folgende Leitfragen beantwortet:
- qualitativer Beitrag zur Forschung
- qualitativer Beitrag zur Forschung
- Leistung im nationalen und internationalen Vergliech
- Leistung im nationalen und internationalen Vergleich
- Relevanz und Durchführbarkeit der wissenschaftlichen Vorhaben der nächsten Jahren
- Relevanz und Durchführbarkeit der wissenschaftlichen Vorhaben der nächsten Jahren
- Defizite der Forschungsansätze
- Defizite der Forschungsansätze
== Vermutetes Prozedere ==
Zwei Sitzungen
1. Kennenlernen, Auswahl der Gutachter
ca. 1 Stunden
2. Entscheidung
ca. 2 Stunden
Wann die Termine stattfinden, dass kann man als Studierendenvertreter mitbestimmen.


== Infos von der Universität ==
== Infos von der Universität ==
https://www.uni-hamburg.de/uhh/organisation/stabsstellen/berufungen/zwischenevaluation-juniorprofessur.html
https://www.uni-hamburg.de/uhh/organisation/stabsstellen/berufungen/zwischenevaluation-juniorprofessur.html

Aktuelle Version vom 18. Juli 2018, 18:45 Uhr

Zusammenfassung[Bearbeiten]

Eine Juniorprofessur dauert sechs Jahren. Zur Halbzeit wird eine Zwischenevaluation durchgeführt. Zuständig ist die Fakultät. Sie richtet einen Ausschuss ein, der eine Empfehlung abgibt, ob das Dienstverhältnis verlängert werden soll oder nicht.

In dem Ausschuss sitzen drei Professoren/Professorinnen, ein Vertreter/eine Vertreterin der Studierenden und ein Vertreter/eine Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Grundlage dafür sind: Der Selbstbericht der Stelleninhaberin/die Stelleninhaberin und auswärtige Gutachten.

Die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor erstellt einen Selbstbericht, in dem er über Erfolge, Rückschläge und Hindernisse seiner Tätigkeit berichtet. Themen sind Forschung, Lehre und sonstige Aktivitäten.

In den auswärtigen Gutachten werden folgende Leitfragen beantwortet: - qualitativer Beitrag zur Forschung - Leistung im nationalen und internationalen Vergleich - Relevanz und Durchführbarkeit der wissenschaftlichen Vorhaben der nächsten Jahren - Defizite der Forschungsansätze

Vermutetes Prozedere[Bearbeiten]

Zwei Sitzungen

1. Kennenlernen, Auswahl der Gutachter ca. 1 Stunden

2. Entscheidung ca. 2 Stunden


Wann die Termine stattfinden, dass kann man als Studierendenvertreter mitbestimmen.

Infos von der Universität[Bearbeiten]

https://www.uni-hamburg.de/uhh/organisation/stabsstellen/berufungen/zwischenevaluation-juniorprofessur.html