Bearbeiten von „Urlaubssemester“
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Ein '''Urlaubssemester''' ist ein [[Semester]], in dem keine Veranstaltungen besucht werden. | Ein '''Urlaubssemester''' ist ein [[Semester]], in dem keine Veranstaltungen besucht werden. | ||
Die ImmO regelt uA die Vergabe von Urlaubssemestern. [[ImmO# | Die ImmO regelt uA die Vergabe von Urlaubssemestern. [[ImmO#§6_Beurlaubung|§6]] ist von besonderer Bedeutung. | ||
Prinzipiell kann man den Antrag ueber [[StiNe]] anklicken und den Ausdruck abschicken. Oder man macht direkt selber ein formloses Schreiben an das [[ZfS]] fertig und schickt das ab | Prinzipiell kann man den Antrag ueber [[StiNe]] anklicken und den Ausdruck abschicken. Oder man macht direkt selber ein formloses Schreiben an das [[ZfS]] fertig und schickt das ab. | ||
Gute Gruende, die auch ueber [[StiNe]] anklickbar sind, sind u.A. Praktikum oder Vorbereitung auf die Abschlusspruefung (aka Scheinfrei). (Bitte ergaenzen!) | Gute Gruende, die auch ueber [[StiNe]] anklickbar sind, sind u.A. Praktikum oder Vorbereitung auf die Abschlusspruefung (aka Scheinfrei). (Bitte ergaenzen!) |