Teilzeitstudium: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Bachelor]] Studenten muessen formal einen Teilzeitstudiengang haben. Dort werden die [[Referenzsemester]] verdoppelt und es wird angenommen, dass man hoechsten 50% seiner Arbeitszeit dem Studium widmen kann. Achtung: Sonderregelung in der Informatik (s. PDF von Herrn Ritter)!
Die [[Bachelor]] Studenten muessen formal einen Teilzeitstudiengang haben. Dort werden die [[Referenzsemester]] verdoppelt und es wird angenommen, dass man hoechsten 50% seiner Arbeitszeit dem Studium widmen kann. Achtung: Sonderregelung in der Informatik (s. PDF von Herrn Ritter)!


Interessant wird das Teilzeitstudium, wenn man [[Studiengebuehren]] zahlen soll. Denn im [[HmbHG]] steht sinngemaess, dass man nur anteilig zahlen muss. Wenn man also nur 50% studieren kann, braucht man auch nur 50% zu zahlen. Der Dank StiNe laesst sich das auch wunderbar ueberpruefen. Umkehrschluss bedeutet, dass du mehr zahlen musst, wenn du mehr studierst als vorgesehen...
Interessant wird das Teilzeitstudium, wenn man [[Studiengebuehren]] zahlen soll. Denn im [[HmbHG]] steht sinngemaess, dass man nur anteilig zahlen muss. Wenn man also nur 50% studieren kann, braucht man auch nur 50% zu zahlen. Der Dank [[StiNe]] laesst sich das auch wunderbar ueberpruefen. Umkehrschluss bedeutet, dass du mehr zahlen musst, wenn du mehr studierst als vorgesehen...


Da es ungerecht waere, wenn Bachelorstudenten nur 50% zahlen brauchen, wo ein Diplomstudent 100% zahlen muss, wird das Zentrum fuer Studierende wohl die Gebuehren auf Antrag entsprechend festlegen. (Die Rechtsgrundlage ist mir allerdings noch unklar.)
Da es ungerecht waere, wenn Bachelorstudenten nur 50% zahlen brauchen, wo ein Diplomstudent 100% zahlen muss, wird das Zentrum fuer Studierende wohl die Gebuehren auf Antrag entsprechend festlegen. (Die Rechtsgrundlage ist mir allerdings noch unklar.)
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Als Teilzeitstudent verlierst du deinen offiziellen Werksstudentenstatus! Das hat zur Konsequenz, dass du '''nicht krankenversichert''' bist, '''kein Recht auf BAfoeG''' hast, etcpp.. Ueberlege dir also gut, ob du dich als Teilzeitstudent zuruckmelden moechtest.
Als Teilzeitstudent verlierst du deinen offiziellen Werksstudentenstatus! Das hat zur Konsequenz, dass du '''nicht krankenversichert''' bist, '''kein Recht auf [[BAfoeG]]''' hast, etcpp.. Ueberlege dir also gut, ob du dich als Teilzeitstudent zuruckmelden moechtest.


AFAIK regelt u.A. die [[ImmO]] die Immatrikulation von Teilzeitstudenten.
AFAIK regelt u.A. die [[ImmO]] die Immatrikulation von Teilzeitstudenten.

Version vom 5. November 2007, 08:16 Uhr

Es gibt die Möglichkeit, Informatik in Teilzeit zu studieren.

Regelungen

Bachelor

Diplom

Das Problem bei dem Diplomstudiengang ist, dass es offiziell kein Teilzeitstudium gibt! Nach der DPO98 ist es nicht vorgesehen, "nur die Haelfte" zu studieren. Warum auch? Nach dem Vordiplom hat man keine zeitlichen Fristen mehr und das Vordiplom wird mit einer dehnbaren 8 Semster Frist auch als lange genug angesehen.

Die Bachelor Studenten muessen formal einen Teilzeitstudiengang haben. Dort werden die Referenzsemester verdoppelt und es wird angenommen, dass man hoechsten 50% seiner Arbeitszeit dem Studium widmen kann. Achtung: Sonderregelung in der Informatik (s. PDF von Herrn Ritter)!

Interessant wird das Teilzeitstudium, wenn man Studiengebuehren zahlen soll. Denn im HmbHG steht sinngemaess, dass man nur anteilig zahlen muss. Wenn man also nur 50% studieren kann, braucht man auch nur 50% zu zahlen. Der Dank StiNe laesst sich das auch wunderbar ueberpruefen. Umkehrschluss bedeutet, dass du mehr zahlen musst, wenn du mehr studierst als vorgesehen...

Da es ungerecht waere, wenn Bachelorstudenten nur 50% zahlen brauchen, wo ein Diplomstudent 100% zahlen muss, wird das Zentrum fuer Studierende wohl die Gebuehren auf Antrag entsprechend festlegen. (Die Rechtsgrundlage ist mir allerdings noch unklar.)

Erfahrungen

[TODO]

Wissenswertes

Als Teilzeitstudent verlierst du deinen offiziellen Werksstudentenstatus! Das hat zur Konsequenz, dass du nicht krankenversichert bist, kein Recht auf BAfoeG hast, etcpp.. Ueberlege dir also gut, ob du dich als Teilzeitstudent zuruckmelden moechtest.

AFAIK regelt u.A. die ImmO die Immatrikulation von Teilzeitstudenten.