Satzung

Aus Fachschaft_Informatik
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Die Satzung der Fachschaft Informatik wurde am 14. April 2023 bei der Vollversammlung außer Kraft gesetzt. Begründet wurde dies dadurch, dass die Satzung im Wesentlichen bereits durch die Fachschaftsrahmenordnung abgedeckt ist bzw. dieser zum Teil widerspricht. Aus der Satzung wurde übernommen, dass exmatrikulierte Mitglieder der Fachschaft auf Antrag außerordentliche Mitglieder ohne besondere Rechte oder Pflichten werden können.


Ehemalige Satzung der Fachschaft

                     SATZUNG DER FACHSCHAFT INFORMATIK

§0 Präambel
   1.) Die Fachschaftsrahmenordnung der Studentenschaft der Universität
       Hamburg ist verbindlich für die vorliegende Fachschaftssatzung.
       Die anwendbaren Vorschriften der Fachschaftsrahmenordnung sind 
       sinngemäß Teil dieser Satzung.
   2.) Diese Satzung tritt nach Beschluss der Vollversammlung der
       Fachschaft Informatik der Universität Hamburg vom Mittwoch,
       den 14. April 2004 in Kraft.
   3.) Änderungen der Fachschaftssatzung setzen eine Zweidrittelmehrheit
       der Vollversammlung voraus.


§1 Aufgaben der Fachschaft
   Die Fachschaft nimmt gemäß §102 [[HmbHG]] Absätze 4 und 5 die gemeinsamen 
   Interessen ihrer Mitglieder wahr und vertritt deren fachliche Belange 
   unabhängig von Weisungen des Studentenparlaments ([[StuPa]]) und des
   Allgemeinen Studentenausschusses ([[AStA]]). Die Fachschaft soll insbesondere:
   
     1.) Die wissenschaftliche Ausbildung ihrer Mitglieder fördern.
     2.) Ihre Mitglieder ergänzend zu den Beratungsstellen der Universität
         Hamburg bei der Organisation und Durchführung ihres Studiums beratend 
         zu unterstützen und informieren.
     3.) Die Arbeit der studentischen Vertreter in den Fachbereichs- und 
         Institutsräten, in deren Ausschüssen koordinieren und durch Beratung 
         unterstützen.
     4.) Bei Verfahren zur Bewertung und Verbesserung der Qualität der Lehre
         mitwirken.
     5.) Die politische Bildung und das staatsbürgerliche 
         Verantwortungsbewusstsein ihrer Mitglieder gegenüber Hochschule 
         und Gesellschaft fördern.
     6.) Die sozialen und wissenschaftlichen Beziehungen ihrer Mitglieder
         untereinander fördern.
     7.) Mit anderen Organisationen der Hamburger Studentenschaft als auch
         anderer Studentenschaften zusammenarbeiten.
     8.) Die Arbeit studentischer Arbeitsgruppen fördern.
         
         
§2 Mitgliedschaft in der Fachschaft
   Jeder Student ist ordentliches Mitglied der Fachschaft Informatik,
   sofern er für den Studiengang Informatik an der Universität Hamburg
   immatrikuliert ist. Exmatrikulierte bleiben auf Antrag Mitglied.
   
   
§3 Die Organe der Fachschaft
   1.) Die Organe der Fachschaft bestehen aus der Vollversammlung (VV) und dem 
       Fachschaftsrat (FSR). 
   2.) Oberstes beschlussfassendes Organ ist die Vollversammlung.
   3.) Der FSR ist ausführendes und beschlussfassendes Organ der Fachschaft.


§4 Die Vollversammlung (VV)
   1.) Einberufung
       Die Vollversammlung sollte wenigstens einmal pro Semester einberufen 
       werden. Dies geschieht auf Beschluss des Fachschaftsrat oder aber auf 
       Verlangen von wenigstens 10 ordentlichen Mitgliedern der Fachschaft.
       In dringenden Fällen ist der Fachschaftsrat befugt, eine Vollversammlung
       innerhalb von 24 Stunden einzuberufen.
       
   2.) Protokoll- und Versammlungsführer
       Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsführer
       und einen Protokollführer. Ein Beschlussprotokoll der Vollversammlung
       ist anzufertigen und von Protokollführer und Versammlungsleiter zu
       unterzeichnen.
   
   3.) Beschlussfähigkeit
       Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn:
         - sie wenigstens 3 Vorlesungstage (in den Semesterferien 7 Tage) 
           vorher mit vorläufiger Tagesordnung per Anschlag angekündigt 
           worden ist,
         - wenigstens 10% der Mitglieder anwesend sind und
         - die Beschlussfähigkeit durch den Versammlungsleiter festgestellt 
           worden ist.
         
   4.) Befugnisse der Vollversammlung
       Die Vollversammlung der Mitglieder der Fachschaft Informatik:
         1.) berät die Aufgaben des Fachschaftsrates gemäß §131 Absatz 4 [[HmbHG]]
         2.) nimmt den Rechenschaftsbericht des Fachschaftsrates entgegen
         3.) entlastet den Fachschaftsrat; dessen Rechenschaftsbericht
             gegenüber dem [[AStA]] bleibt unberührt. 

   5.) Beschlussfassung
       Beschlüsse der Vollversammlung geschehen auf einfache Mehrheit.

   6.) Wahlen
       Sollen auf der Vollversammlung Wahlen durchgeführt werden, so ist
       darauf in der vorläufigen Tagesordnung hinzuweisen.
       
   7.) Stimmrecht
       Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Fachschaft Informatik der 
       Universität Hamburg nach §2. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.
       
             
§5 Der Fachschaftsrat (FSR)
   1.) Wahl des Fachschaftsrates
       Der FSR wird wenigstens einmal pro Semester neu gewählt.
       Die Wahl findet per Handwahl im Zusammenhang mit einer Vollversammlung 
       statt.
       
   2.) Abwahl des Fachschaftsrates
       Der Fachschaftsrat kann als Ganzes oder in Teilen von einer 
       Vollversammlung der Fachschaft mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden.
       
   3.) Rücktritt
       Einzelne Mitglieder des Fachschaftsrates können jederzeit ohne Angabe
       von Gründen schriftlich ihren Rücktritt erklären.
       
   4.) Ausschluß
       Bleibt ein Mitglied des Fachschaftsrates mehrfach ohne ausreichende
       Erklärung den Sitzungen des FSR fern und behindert so fahrlässig
       oder vorsätzlich die Handlungsfähigkeit des FSR, so hat der FSR
       die Möglichkeit, das betreffende Mitglieder nach einer Anhörung
       mit einer Zweidrittelmehrheit aus dem FSR auszuschließen.
       
   5.) Aufgaben des Fachschaftsrates
       Der FSR ist der Vollversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig und
       ist an deren Beschlüsse gebunden. Er vertritt die Fachschaft, sofern
       die Vertretung nicht durch andere Organe der Studentenschaft erfolgt.
       Die Sitzungen des FSR sind öffentlich. Die Beschlüsse des FSR sind
       zu veröffentlichen.
   
   6.) Stimmrecht
       Stimmberechtigt ist jedes gewählte Mitglied des Fachschaftsrates.
       Das Stimmrecht verfällt mit dem Ausschluß, Rücktritt oder der Abwahl.
       Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
       
   7.) Beschlussfähigkeit
       Der FSR besteht aus wenigstens drei (3) Mitgliedern.
       Sitzungen des Fachschaftsrates sind beschlussfähig, wenn:
         - Ort und Zeit der Sitzung allen Mitgliedern bekannt gegeben
           worden ist und
         - die Mehrheit der FSR-Mitglieder anwesend ist.