Referenzsemester

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Referenzsemester wurden zu Beginn des Wintersemesters 12/13 abgeschafft. Antelle dieser gilt die Versuchsregelung.



Pflichtmodulen im Bachelorstudiengang sind Referenzsemester zugeordnet. Addiert man zum Referenzsemester die Anzahl von Fachsemestern, innerhalb derer das Modul ein weiteres Mal absolviert werden kann, so erhält man das Fachsemester, in dem das jeweilige Pflichtmodul spätestens erfolgreich absolviert worden sein muss. Anderenfalls gilt das Modul als endgültig nicht bestanden.

Beispiel 1: Dem Modul "Rechnerstrukturen" ist das Referenzsemester 3 zugeordnet. Wenn Student A im 3ten Semester seine Prüfung nicht besteht, dann kann er es erneut im 5ten Semester versuchen. Die Frist läuft also in dem Semester ab, in dem das Modul nach dem dritten Fachsemester ein weiteres Mal abolviert werden kann. Da "Rechnerstrukturen" jährlich angeboten wird, läuft die Frist zum Ende des 5. Fachsemesters ab. Referenzsemester entsprechen den in § 10 Abs. 2 Satz 2 RPOBSc (Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge mit Abschluss Bachelor of Science) angegebenen Fachsemestern.


Problemfälle

Ein Student hat zwischen dem zweiten und dritten Fachsemester ein Urlaubssemester eingelegt. Nun besucht er im 4. Fachsemester (5. Hochschulsemester) Rechnerstrukturen (Referenzsemester: 3). Dieses Jahr ist die einzige Möglichkeit für ihn, RS zu bestehen, da sein Fachsemester schon höher als das Referenzsemester ist. Damit fallen zwei der Prüfungsversuche ersatzlos weg. War das so geplant? --Roland Illig

Aus meiner Sicht muss in dem beschriebenen Beispiel dem Studenten eine Verlaengerung der Frist zum Absolvieren des Moduls Rechnerstrukturen um ein volles Jahr gewährt werden. Allgemein formuliert: Die Fristen für aufgrund eines Urlaubssemester nicht absolvierbaren Modulen verläengern sich jeweils um 'den Angebotsturnus'! Norbert Ritter.