Promotionsausschuss

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Der Promotionsausschuss (kurz: PromA) bearbeitet alle mit dem Promotionsverfahren zusammenhängende Fragen und überwacht den Ablauf des Prüfungsverfahrens.

Aufgaben[Bearbeiten]

Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise folgende Dinge:

  • Bei Fachfremden die Entscheidung über noch zu erbringende Leistungen.
  • Die Zulassung zum eigentlichen Promotionsverfahren und die Betreuer aufgrund der Vorschläge des Doktoranden.
  • Entscheidungen über die eventuelle Beendigung des Betreuungsverhältnisses.
  • Die Eröffnung des Prüfungsverfahrens mit der Bestimmung der Gutachter und der Mitglieder des Prüfungsauschusses.

Trivia[Bearbeiten]

  • Der Promotionsausschuss ist ein Ausschuss des Fakultätsrates.
  • Die Sitzungen sind nicht öffentlich und die meisten Informationen vertraulich.

Weiterführende Informationen[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]