Gremien: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. November 2007, 12:21 Uhr

Studentische Mitwirkung in den Gremien

Die Mitwirkung von Studierenden in Gremien der Akademischen Selbstverwaltung ergibt sich aus §37 (1) Hochschulrahmengesetz (HRG): "[..] Für die Vertretung in den nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Gremien bilden die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Studierenden und die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je eine Gruppe; alle Mitgliedergruppen müssen vertreten sein und wirken nach Maßgabe des Satzes 2 grundsätzlich stimmberechtigt an Entscheidungen mit. [...]" (Hervorhebungen hinzugefügt).

Gremien auf Departmentebene

Studentische Selbstverwaltung

Akademische Selbstverwaltung

Gremien des Departments

Ausschüsse des Fakultätsrates am Department Informatik

Sonstige Gremien

Gremien auf Fakultätsebene

Gremien auf Universitätsebene

Gremien auf Bundesebene

Siehe auch

GremienMitgliederListe · GremienUebersicht