Gremien: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 8. Juni 2012, 18:09 Uhr

Studentische Mitwirkung in den Gremien[Bearbeiten]

Die Mitwirkung von Studierenden in Gremien der Akademischen Selbstverwaltung ergibt sich aus §37 (1) Hochschulrahmengesetz (HRG): "[..] Für die Vertretung in den nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Gremien bilden die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Studierenden und die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je eine Gruppe; alle Mitgliedergruppen müssen vertreten sein und wirken nach Maßgabe des Satzes 2 grundsätzlich stimmberechtigt an Entscheidungen mit. [...]" (Hervorhebungen hinzugefügt).

Gremien auf Departmentebene[Bearbeiten]

Studentische Selbstverwaltung[Bearbeiten]

Akademische Selbstverwaltung[Bearbeiten]

Gremien des Departments[Bearbeiten]

Ausschüsse des Fakultätsrates am Department Informatik[Bearbeiten]

Sonstige Gremien[Bearbeiten]

Gremien auf Fakultätsebene[Bearbeiten]

Ausschüsse des Fakultätsrates auf Fakultätsebene[Bearbeiten]

Gremien auf Universitätsebene[Bearbeiten]

Gremien auf Bundesebene[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

GremienMitgliederListe · GremienUebersicht