Graduiertenförderungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben ===
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Der Ausschuss entscheidet über Abschluss-Stipendien, die z.B. für die Vorbereitung einer Promotion vergeben werden, und Grundstipendien, die an Personen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen vergeben werden können.
Der Ausschuss entscheidet über Abschluss-Stipendien, die z.B. für die Vorbereitung einer Promotion vergeben werden, und Grundstipendien, die an Personen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen vergeben werden können.
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* [http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-2/4/41/stipendien.html Promotionsförderung an der Universität Hamburg]
* [http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-2/4/41/stipendien.html Promotionsförderung an der Universität Hamburg]
* [http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-2/4/41/promofoerd.pdf Graduiertenförderung an der Universität Hamburg]
* [http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-2/4/41/promofoerd.pdf Graduiertenförderung an der Universität Hamburg]
* [http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/k/7/hochschulrecht/HmbNFG.html Hamburgisches Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (HmbNFG)]
* [http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/k/7/hochschulrecht/HmbNFG.html Hamburgisches Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses ([[HmbNFG]])]


== Siehe auch ==
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* [[Gremien]]
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* [[GremienMitgliederListe]]
* [[GremienMitgliederListe]]
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2012, 17:09 Uhr

Der Graduiertenförderungsausschuss heißt eigentlich Kommission zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Kommission besteht auf Grund des Hamburgischen Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (HmbNFG) und hat somit unabhängig vom Department seine Existenzberechtigung.

Aufgaben[Bearbeiten]

Der Ausschuss entscheidet über Abschluss-Stipendien, die z.B. für die Vorbereitung einer Promotion vergeben werden, und Grundstipendien, die an Personen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen vergeben werden können.

Der Ausschuss hat zwei sog. "Antragsrunden" im Jahr zu bewältigen. Zu einem wirklichen Treffen kommt es höchstens in etwa der Hälfte der Fälle, da das Meiste per Post oder Email abgewickelt wird. Eine Antragsrunde durchzuarbeiten kostet ca. 4-6 Arbeitsstunden.

Weitere Informationen erhält man von Herrn Jantzen oder Frau Nitschke (Verwaltung der Universität, Abteilung Forschung und Wissenschaftsförderung).

Triviales[Bearbeiten]

  • Der Kommissionsvorsitzende ist zur Zeit Herr Jantzen.
  • Wir entsenden einen studentischen Vertreter und einen Stellvertreter.

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]