Go-Beschluss

Aus Fachschaft_Informatik
Version vom 17. März 2008, 19:27 Uhr von PatrickFey (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: == Go-Beschluss == Als '''Go-Beschluss''' wird der Beschluss eines Gremiums bezeichnet, etwas zu tun, ohne bereits genau zu wissen bzw. sich darüber einig zu sein, au...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Go-Beschluss

Als Go-Beschluss wird der Beschluss eines Gremiums bezeichnet, etwas zu tun, ohne bereits genau zu wissen bzw. sich darüber einig zu sein, auf welche Weise es getan werden soll.

Beispiel

Ein Studiengang soll eingeführt werden. Es gibt jedoch noch keine Fachspezifischen Bestimmungen und keinen Plan, wie der Studiengang genau aussehen soll. Es sollen allerdings bereits in weniger als n Tagen (mit n zwischen 1 und 90) Studierende für diesen Studiengang zugelassen werden oder es sind bereits vor m Tagen (mit m zwischen 1 und 90) Studierende zugelassen worden. In diesem Fall fällt das verantwortliche Gremium zunächst einen Go-Beschluss, um zumindest den gewünschten Start des Studienganges zu beschließen. Die FSB werden dann zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

GO-Beschluss

Als GO-Beschluss wird der Beschluss eines Gremiums über Angelegenheiten, die die Geschäftsordnung (GO) betreffen, bezeichnet.