Berufungskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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K (hat ?Berufungskomission? nach ?Berufungskommission? verschoben: Rechtschreibfehler im Namen)
(kein Unterschied)

Version vom 14. Juli 2008, 18:24 Uhr

Eine Berufungskomission (BK) hat die Aufgabe, eine Professur zu besetzen. Dazu wird ein Lehrkoerper "berufen". Das geschieht nicht immer, aber sollte immer dann geschehen, wenn ein vorhandener Professor weggeht, weil er entweder emeritiert oder abgeworden wird.

Der folgende Text wurde schamlos von http://www.d120.de/fachschaft/gremien/Berufungskommissionen.html kopiert. Danke an Arne aus Darmstadt an der Stelle.

Ablauf

  • eine Berufung beginnt mit der Ausschreibung, die in Zeitungen und anderswo veröffentlicht wird
  • aus den daraufhin eingehenden Bewerbungen wählt die Kommission die aus ihrer Sicht besten Bewerber aus und lädt sie zu einem Bewerbungsgespräch ein
  • das Bewerbungsgespräch besteht aus einem öffentlichen Fachvortrag, in dem der Bewerber über seine aktuelle Forschung referiert, und einem persönlichen Gespräch mit der Berufungskommission, in dem konkrete Fragen an die Vorstellungen und Ziele des Bewerbers gestellt werden
  • im Anschluss an diese Gespräche wählt die Kommission die aus ihrer Sicht besten drei Bewerber aus
  • renommierte Wissenschaftler erstellen Gutachten über diese Bewerber. Unter Berücksichtigung dieser Gutachten erstellt die Berufungskommission eine Rangfolge, die der FBR verabschiedet, der Senat der TUD bestätigt und letztendlich dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst vorgelegt wird
  • das Ministerium sucht sich einen aus der Liste aus (dieser muss nicht unbedingt Nummer eins der Liste sein) und beruft ihn
  • sollten nun Bewerber, die berufen werden, doch nicht an die Uni kommen wollen, wird der nächste auf der Liste berufen, bis alle auf der Liste gefragt wurden
  • sollte dann immer noch niemand gekommen sein, wird eine neue Berufungskommission gebildet, die dann wieder von vorne beginnt

Hinweise zum Berufen

Um Studierenden eine Hilfe beim erstmaligen Berufen zu geben, hat ein netter Student des Maschinenbaus der TU Darmstadt einen Reader zu diesem Thema geschrieben. Ebenso existiert ein BK-Ratgeber.


Tipps fuer die Gespraechsrunde mit den Bewerbern:

  • Nicht die Butter vom Brot nehmen lassen! Das ist nicht unbedingt leicht, aber eure Aufgabe ist es, die studentischen Interessen zu vertreten und nicht, mit den Profs um des Friedens Willen zu harmonieren.
  • Die eigenen Fragen an die Bewerber stellen, auch wenn man das Gefuehl hat, dass es die anwesende Komission nervt oder man der einzige ist, der Fragen gestellt hat bisher.
  • Wenn's geht jeden Bewerber die Sachen fragen, die im studentischen Interesse sind:
    • Wie werden Bachelor-/Masterarbeiten betreut?
    • Wie stellt er/sie sich die Zusammenarbeit mit den Studis vor
    • Wie meint er, dass er die Studis fuer die Themen motivieren kann
    • Wie plant er, sich in die Akademische Selbstverwaltung zu integrieren
  • Lieber ein zu ausfuehrliches Protokoll fuehren. Das hilft, wenn man Kandidaten loswerden muss. Das Protokoll muss nicht mal korrekt sein. Solange man der BK glaubhaft machen kann, dass der Kandidakt dieses oder jenes gesagt hat, ist es gut.
  • gute und fiese Fragen haben. Das ist ein wenig schwer. Aber wenn man einen Favoriten hat, kann man sich ueberlegen, dass man dem Bewerben quasi einen Ball zuwirft, sodass er sich gut darstellen kann. Da gibt es keine fertigen Fragen, aber offene, positiv formulierte Fragen sind vielleicht gut.

Gesetze

Die fuer Hamburg wichtigen Gesetze sind zum einen das HmbHG §13ff und diverse Gesetze aus dem HRG, insbesondere §§44.

Nach §14 Absatz 2 Satz 3 HmbHG muss es mindestens 3 Profs in einer BK geben. Weniger Profs waeren ein Verfahrensfehler.

Nach §14 Absatz 2 Satz 6 HmbHG muss eine Satzung der Uni existieren, die aber leider nicht auffindbar ist. Wer sie findet, moege sie bitte hier verlinken. Sollte diese Satzung nicht existieren, waere interessant, auf welcher Rechtsgrundlage die BKs agieren. Es gibt zwar eine Seite der Uni zu Berufungsverfahren, allerdings ist die ein wenig verwirrend. So ist nicht klar, welche Berufungsordnung gerade gilt.

Nach §14 Absatz 1 Satz 2 HmbHG ist die "paedagogische Eignung fuer die Lehre" ein Einstellungskriterium. Professoren, die keine gute Probevorlesung machen, lassen sich damit rausboxen auch wenn die Kriterien der BK etwas anderes Verlangen.

Nach §98 Absatz 2 Satz 2 HmbHG sind die Mitglieder der BK, also auch die Studenten "zur Verschwiegenheit über die Sitzungsgegenstände verpflichtet". Was genau "Sitzungsgegenstaende" sind, ist noch unklar.

Nach §37 HRG sind Profs zur akademischen Selbstverwaltung verplichtet. Sollte ein Bewerber keine Motivation dazu zeigen, kann die BK ihn deswegen ausschliessen.

Gebildete Komissionen

2007

BK Wissensmanagment und Wissenstechnologie

Diese Berufungskomission soll eine neuausgeschriebene Stelle besetzen (im Gegensatz zu einer Nachbesetzung) und sucht Leute im Bereich der KI, vor allem in der robusten Wissensverarbeitung. Die genaue Ausschreibung befindet sich hier und wurde am FIXME in FIXME veroeffentlicht.

Die Mitglieder der Komission waren:

* 2beuck (4tmuelle)
* lamersdorf
* Andreaeaeaea (Mathe) (Vorsitzender)
* Habel (Protokollant)
* FIXME aus Ulm 
* FIXME aus der TUHH

Am 18.01.2008 wurden die folgenden Kandidaten geladen die Vorstellungsvortraege mit nachstehenden Topics gehalten haben:

FIXME(Liste) FIXME(duerfen wir das?)

Folgende Liste hat die BK verabschiedet und an die Wissenschaftsbehoerde vertreten durch FIXME(Draeger?) gereicht.

FIXME(Liste)

FIXME(Resultate der Berufungen)

BK Softwaretechnik

Diese Berufungskomission besetzt die Stelle von Frau Floyd nach, die ihrerseits altersbedingt ausscheidet.

Mitglieder