Bearbeiten von „Bachelorarbeit“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden.
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
== Abgabe == | == Abgabe == | ||
Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie ebenfalls dreifach auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium bei der Prüfungsstelle einzureichen. Bei Zusendung durch die Post gilt der Poststempel als Abgabedatum; die Beweislast für die Einlieferung der Bachelorarbeit obliegt dem Prüfling. Bei der Abgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel - insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen - benutzt hat, die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht hat und die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischem Speichermedium entspricht. Wird die Arbeit aus Gründen, die der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht fristgerecht abgegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen; im Regelfall wird ein neues Thema ausgegeben. | Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie ebenfalls dreifach auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium bei der Prüfungsstelle einzureichen. Bei Zusendung durch die Post gilt der Poststempel als Abgabedatum; die Beweislast für die Einlieferung der Bachelorarbeit obliegt dem Prüfling. Bei der Abgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel - insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen - benutzt hat, die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht hat und die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischem Speichermedium entspricht. Wird die Arbeit aus Gründen, die der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht fristgerecht abgegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen; im Regelfall wird ein neues Thema ausgegeben. | ||
[[Kategorie:Bachelor]] | [[Kategorie:Bachelor]] |