Bearbeiten von „Bachelor-FAQ

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* Q: Was sind [[Referenzsemester]]?
* Q: Was sind [[Referenzsemester]]?
* A: Ein altes Konzept, das in keinem Bachelorstudiengang der Informatik mehr existiert.
* A: Pflichtmodulen sind Referenzsemester zugeordnet. Addiert man zum Referenzsemester die Anzahl von [[Fachsemester]]n, innerhalb derer das [[Modul]] ein weiteres Mal absolviert werden kann, so erhält man das Fachsemester, in dem das jeweilige Pflichtmodul spätestens erfolgreich absolviert worden sein muss. Beispiel: Dem Modul "[[RS|Rechnerstrukturen]]" ist das Referenzsemester 3 zugeordnet. Die Frist läuft also in dem Semester ab, in dem das Modul nach dem dritten Fachsemester ein weiteres Mal abolviert werden kann. Da "Rechnerstrukturen" jährlich angeboten wird, läuft die Frist zum Ende des 5. Fachsemesters ab. Referenzsemester entsprechen den in § 10 Abs. 2 Satz 2 [[RPOBSc]] (Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge mit Abschluss Bachelor of Science) angegebenen Fachsemestern.


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* Anzahl Prüfungsversuche
* endgültig nicht bestanden
* An und Abmeldung von Prüfungen
* Übungen wiederholen bei durchfallen durch Prüfung
* Teilzeitstudium
* Studienbüro Webseite


* Q: Warum sind die Referenzsemester oft höher als die empfohlenen [[Semester]]? Wird das Studium dadurch nicht sehr einfach?
* A: Es hat sich gezeigt, dass viele Studierende den zeitlichen Aufwand für ein Studium unterschätzen. Wer nebenher regelmäßig jobbt, wird kaum alle Module in der vorgesehen Zeit schaffen. Und wer beispielsweise im ersten Fachsemester "[[SE1|Softwareentwicklung I]]" nicht besteht, muss das Modul im dritten Semester wiederholen und kann deswegen vermutlich ein Modul des dritten Fachsemesters nicht ordnungsgemäß absolvieren. Wenn alle Module zeitnahe Referenzsemester hätten, würde nach dem Nicht-Bestehen eines Moduls ein enormer Druck entstehen, zukünftig diverse Module im ersten Durchgang bestehen zu müssen.
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* Q: Was passiert, wenn ich ein Modul nicht innerhalb der Frist erfolgreich absolviere?
* A: Wird eine Modulprüfung nicht fristgemäß erfolgreich absolviert, gilt sie als [[endgültig]] nicht bestanden, es sei denn der bzw. die Studierende hat die Fristversäumnis nicht zu vertreten (§ 10 II 5 RPOBSc).
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* Q: Ist es für mich von Nachteil, wenn ich eine Prüfung [[endgültig]] nicht bestanden habe?
* A: Nach § 18 I a RPOBSc ist damit auch die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden. Damit bleiben einem die Mühen weiterer Prüfungen erspart. Der Nachteil ist jedoch, dass man anschließend nicht mehr [[Informatik]] oder einen verwandten Studiengang in Deutschland studieren darf.
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* Q: Wie oft kann ich mich in Pflichtmodulen prüfen lassen?
* A: Grundsätzlich zwei Mal nach Abschluss der Veranstaltung. Solange die Frist gemäß Referenzsemester noch nicht abgelaufen ist, kann die Veranstaltung wiederholt werden. Nach jedem Durchgang gibt es zwei [[Prüfungstermine]].
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* Q: Wenn ich eine Prüfung wiederholen muss, muss ich dann auch die [[Prüfungsvorleistungen]] ([[Modulvoraussetzungen]] gem. § 13 II 2 RPOBSc ) wiederholen?
* A: Dies hängt davon ab, ob lediglich die Prüfung wiederholt wird, oder das ganze Modul. Wird das Modul wiederholt, so können nach Maßgabe des Prüfers auch die Prüfungsvorleistungen erneut zu erbringen sein.
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* Q: Ich habe "[[SE2|Softwareentwicklung II]]" im 4. Fachsemester wiederholt und bin durch die erste Klausur gefallen. Die zweite Klausur findet erst im Oktober zu einem Termin statt, der formal schon zum Wintersemester zählt. Ist meine Frist damit schon abgelaufen?
* A: Vermutlich nicht. Gemäß § 10 I 1 RPOBSc gibt es für jede Modulprüfung nach Abschluss der Lehrveranstaltungen zwei Prüfungstermine. Insofern endet die Frist erst, wenn auch der zweite Prüfungstermin wahrgenommen werden konnte.
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* Q: Ich kann die Fristen nicht einhalten, da ich Teilzeit-Studentin bin. Was muss ich machen?
* A: Sich offiziell als [[Teilzeitstudent]]in immatrikulieren. Bei einem [[Teilzeitstudium]] im Sinne der Immatrikulationsordnung verlängern sich die Termine und Fristen in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht.


== Wahlpflicht- und Wahlmodule: Prüfungen ==
== Wahlpflicht- und Wahlmodule: Prüfungen ==


* Wahlpflicht wechseln nach 2 mal durchfallen
* Q: Wie sind die Prüfungsmodalitäten für [[Wahlpflichtmodul|Wahlpflicht-]] und [[Wahlmodul]]e?
* Voraussetzungen
* A: Gemäß § 10 III RPOBSc können Modulprüfungen für Wahl- und Wahlpflichtmodule zwei Mal wiederholt werden. Dies gilt jedoch unter Umständen nicht, wenn nach Überschreiten der [[Regelstudienzeit]] eine in der [[Studienberatung]] (§ 3 II RPOBSc) vereinbarte Frist nicht eingehalten wurde (§ 3 III RPOBSc).
 
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* Q: Ich bin zwei Mal durch die Prüfung zu einem Wahlpflichtmodul gefallen. Jetzt will ich stattdessen ein anderes Wahlpflichtmodul wählen. Ist das möglich, und wie viele Prüfungsversuche habe ich?
* A: Wahlpflicht- und Wahlmodule können gemäß § 10 V RPOBSc gewechselt werden. Es wird behauptet, man habe dann auch wieder alle Versuche. Es gibt zwar einen Beschluss vom Prüfungsausschuss, dass man bei einem Wechsel nicht nochmal alle Versuche hat. Jedoch ist die Rechtsabteilung der Universität der Auffassung, dass ein Prüfungsausschuss nicht einschränken darf, sonder nur zulassen darf. Das bedeutet, dass man Annehmen kann, dass eine Kompetenz von diesem Ausschuss überschritten worden ist und man ohne Probleme sein Wahlpflichtmodul wechseln darf.


== Bachelorarbeit ==
== Bachelorarbeit ==


* Verlängerung
* Q: Wieso gibt es für die [[Bachelorarbeit]] gemäß § 14 VII RPOBSc eine Verlängerungsfrist von höchstens einer Woche?
* Wertung
* A: In der [[Rahmenprüfungsordnung]] ist ein maximaler Bearbeitungszeitraum von 5 Monaten vorgesehen. Da für die Bachelorarbeit wegen der veranschlagten 12 Leistungspunkten eigentlich nur 9 Wochen (netto) vorgesehen sind, wurde die Gesamtzeit mit 5 Monaten derart großzügig bemessen, dass die zusätzliche Verlängerung nur bei akuten Problemen möglich sein sollte. Fraglich ist, wie sich die Verlängerungszeit zu der im [[Fachspezifischer Anhang|Fachspezifischen Anhang]] (zu § 14) genannten Bearbeitungszeit von drei Monaten verhält. Da laut Fachspezifischem Anhang die Bearbeitungszeit jedoch "in der Regel" drei Monate beträgt, könnte man vermuten, dass auf Antrag zunächst diese Bearbeitungszeit (bis zum Maximum von 5 Monaten) verlängert werden kann.
 
= hier =


== Wahlpflicht- und Wahlmodule: Inhalte ==
== Wahlpflicht- und Wahlmodule: Inhalte ==

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