Akademischer Senat

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Der Akademische Senat (kurz: AS) ist ein von den einzelnen Statusgruppen gewähltes und somit demokratisches Gremium auf Universitätsebene. Er ist der Hochschulsenat der Universität Hamburg.

Aufgaben

Die Aufgaben des AS sind in §85 (1) HmbHG festgelgt. Er hat folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassung über die Grundordnung sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz keine andere Zuständigkeit bestimmt,
  • Mitwirkung bei der Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten (§ 80) sowie bei der Bestellung des Hochschulrats (§ 84 Absatz 3),
  • Bestätigung von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten (§ 82 Absatz 1),
  • Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten, soweit hierüber nicht der jeweils zuständige Fakultätsrat zu entscheiden hat,
  • Stellungnahme zu den Struktur- und Entwicklungsplänen und deren Fortschreibung; die Stellungnahmen sind in die Beratungen des Hochschulrats einzubeziehen und von ihm gesondert zu würdigen,
  • Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, soweit hierüber nicht der jeweils zuständige Fakultätsrat zu entscheiden hat,
  • Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung Professorin oder Professor,
  • Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Frauenförderplänen und Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nach § 87,
  • Wahl der Behindertenbeauftragten nach § 88,
  • Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
  • Stellungnahmen zu den Wirtschaftsplänen,
  • Stellungnahmen zu den Gebührensatzungen,
  • Stellungnahmen zum Jahresbericht des Präsidiums,
  • Verleihung akademischer Ehrungen.

Des weiteren kann der AS in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die gesamte Hochschule berühren, vom Präsidium Auskunft verlangen und Empfehlungen aussprechen. Der AS kann für einzelne seiner Aufgaben Ausschüsse und Beauftragte einsetzen und diesen Entscheidungsbefugnisse übertragen. Er muss Stellungnahmen zu Vorlagen, die die Präsidentin oder der Präsident als dringlich bezeichnet, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Vorlage abgeben.

Die Aufgaben und Befugnisse des AS in Bezug auf das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sind auf übergreifende Selbstverwaltungsangelegenheiten beschränkt, die die Fakultät für Medizin zugleich mit anderen Fakultäten der Universität Hamburg betreffen.

Mitglieder

Dem AS gehören gemäß Grundordnung der Universität folgende stimmberechtigten Mitglieder an:

  • 10 Professorinnen bzw. Professoren
  • 3 Studierende
    • Arne Köhn <5koehn> (Jan-Peter Jannack) (CampusGrün)
    • Sebastian Naujoks (Alexandra Karge) (LHG und Fachbereichsfreunde)
    • Olaf Walther (Golnar Sepehrnia) (BAE)
  • 3 WiMis
  • 3 TVPler

Die Mitglieder des Präsidiums gehören dem AS als beratende Mitglieder an. Die Präsidentin oder der Präsident führt den Vorsitz, die Stellvertretung nimmt ggf. ein anderes Präsidiumsmitglied wahr. Weitere beratende Mitglieder sind eine Vertreterin oder ein Vertreter des AStA, die Beauftragten für Gleichstellung und für die Belange der Behinderten sowie die Vorsitzenden der Personalräte.

Siehe Auch