Akademischer Senat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Fachschaft_Informatik
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: TODO: Aufgaben und Besetzung des Gremiums = Siehe Auch = * [https://onteam.rrz.uni-hamburg.de/gremien/as.html Webseiten des Akademischen Senats] * [https://onteam.rrz...)
 
(+ HmbHG-Recherche)
Zeile 1: Zeile 1:
TODO: Aufgaben und Besetzung des Gremiums
Der '''Akademische Senat''' (kurz: ''AS'') ist ein von den einzelnen [[Statusgruppen]] gewähltes und somit demokratisches [[Gremien|Gremium]] auf Universitätsebene. Er ist der ''Hochschulsenat'' der Universität Hamburg.


= Siehe Auch =
== Aufgaben ==
 
Die Aufgaben des ''AS'' sind in §85 (1) [[Gesetze und Regelungen|HmbHG]] festgelgt. Es hat folgende Aufgaben:
 
* Beschlussfassung über die [[Grundordnung]] sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz keine andere Zuständigkeit bestimmt,
* Mitwirkung bei der Wahl und Abwahl der [[Präsidium|Präsidentin oder des Präsidenten]] (§ 80) sowie bei der Bestellung des [[Hochschulrat|Hochschulrats]] (§ 84 Absatz 3),
* Bestätigung von [[Präsidium|Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten]] (§ 82 Absatz 1),
* Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten, soweit hierüber nicht der jeweils zuständige [[Fakultätsrat]] zu entscheiden hat,
* Stellungnahme zu den [[STEP|Struktur- und Entwicklungsplänen]] und deren Fortschreibung; die Stellungnahmen sind in die Beratungen des [[Hochschulrat|Hochschulrats]] einzubeziehen und von ihm gesondert zu würdigen,
* Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, soweit hierüber nicht der jeweils zuständige [[Fakultätsrat]] zu entscheiden hat,
* Stellungnahme zu [[Berufungskommission|Berufungsvorschlägen]] und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung ''Professorin'' oder ''Professor'',
* Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Frauenförderplänen und Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nach § 87,
* Wahl der Behindertenbeauftragten nach § 88,
* Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
* Stellungnahmen zu den Wirtschaftsplänen,
* Stellungnahmen zu den Gebührensatzungen,
* Stellungnahmen zum Jahresbericht des Präsidiums,
* Verleihung akademischer Ehrungen.
 
Des weiteren kann der ''AS'' in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die gesamte Hochschule berühren, vom [[Präsidium]] Auskunft verlangen und Empfehlungen aussprechen. Der ''AS'' kann für einzelne seiner Aufgaben Ausschüsse und Beauftragte einsetzen und diesen Entscheidungsbefugnisse übertragen. Er muss Stellungnahmen zu Vorlagen, die die [[Präsidium|Präsidentin oder der Präsident]] als dringlich bezeichnet, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Vorlage abgeben.
 
Die Aufgaben und Befugnisse des ''AS'' in Bezug auf das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sind auf übergreifende Selbstverwaltungsangelegenheiten beschränkt, die die [[Fakultät]] für Medizin zugleich mit anderen Fakultäten der Universität Hamburg betreffen.
 
== Mitglieder ==
 
geregelt in der Grundordnung
 
Die [[Präsidium|Präsidentin oder der Präsident]] ist beratendes Mitglied und führt den Vorsitz.
 
== Siehe Auch ==


* [https://onteam.rrz.uni-hamburg.de/gremien/as.html Webseiten des Akademischen Senats]
* [https://onteam.rrz.uni-hamburg.de/gremien/as.html Webseiten des Akademischen Senats]
* [https://onteam.rrz.uni-hamburg.de/gremien/as/protokolle/asprotokolle.html Protokolle des Akademischen Senats (universitätsöffentlich)]
* [https://onteam.rrz.uni-hamburg.de/gremien/as/protokolle/asprotokolle.html Protokolle des Akademischen Senats (universitätsöffentlich)]

Version vom 28. Juli 2008, 18:27 Uhr

Der Akademische Senat (kurz: AS) ist ein von den einzelnen Statusgruppen gewähltes und somit demokratisches Gremium auf Universitätsebene. Er ist der Hochschulsenat der Universität Hamburg.

Aufgaben

Die Aufgaben des AS sind in §85 (1) HmbHG festgelgt. Es hat folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassung über die Grundordnung sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz keine andere Zuständigkeit bestimmt,
  • Mitwirkung bei der Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten (§ 80) sowie bei der Bestellung des Hochschulrats (§ 84 Absatz 3),
  • Bestätigung von Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten (§ 82 Absatz 1),
  • Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und innere Struktur von Selbstverwaltungseinheiten, soweit hierüber nicht der jeweils zuständige Fakultätsrat zu entscheiden hat,
  • Stellungnahme zu den Struktur- und Entwicklungsplänen und deren Fortschreibung; die Stellungnahmen sind in die Beratungen des Hochschulrats einzubeziehen und von ihm gesondert zu würdigen,
  • Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, soweit hierüber nicht der jeweils zuständige Fakultätsrat zu entscheiden hat,
  • Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung Professorin oder Professor,
  • Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Frauenförderplänen und Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nach § 87,
  • Wahl der Behindertenbeauftragten nach § 88,
  • Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
  • Stellungnahmen zu den Wirtschaftsplänen,
  • Stellungnahmen zu den Gebührensatzungen,
  • Stellungnahmen zum Jahresbericht des Präsidiums,
  • Verleihung akademischer Ehrungen.

Des weiteren kann der AS in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die gesamte Hochschule berühren, vom Präsidium Auskunft verlangen und Empfehlungen aussprechen. Der AS kann für einzelne seiner Aufgaben Ausschüsse und Beauftragte einsetzen und diesen Entscheidungsbefugnisse übertragen. Er muss Stellungnahmen zu Vorlagen, die die Präsidentin oder der Präsident als dringlich bezeichnet, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Vorlage abgeben.

Die Aufgaben und Befugnisse des AS in Bezug auf das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sind auf übergreifende Selbstverwaltungsangelegenheiten beschränkt, die die Fakultät für Medizin zugleich mit anderen Fakultäten der Universität Hamburg betreffen.

Mitglieder

geregelt in der Grundordnung

Die Präsidentin oder der Präsident ist beratendes Mitglied und führt den Vorsitz.

Siehe Auch