Bachelorarbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie | Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie ebenfalls dreifach auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium bei der Prüfungsstelle einzureichen. Bei Zusendung durch die Post gilt der Poststempel als Abgabedatum; die Beweislast für die Einlieferung der Bachelorarbeit obliegt dem Prüfling. Bei der Abgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel - insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen - benutzt hat, die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht hat und die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischem Speichermedium entspricht. Wird die Arbeit aus Gründen, die der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht fristgerecht abgegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen; im Regelfall wird ein neues Thema ausgegeben. | ||
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Version vom 23. Juli 2018, 13:13 Uhr
Bei der Bachelorarbeit geht es darum, ein Problem seines Faches selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Zulassung
Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist zu beantragen, wenn die alle Modulprüfungen erfolgreich abgelegt worden sind, die für die Zulassung zur Bachelorarbeit vorgesehen sind, und die für diese Module vorgesehene Fachsemesterzahl überschritten ist. Unbeendet können zum Zeitpunkt der Anmeldung für den Bachelor Informatik noch folgende Module sein: Seminar, Projekt, und 1 Wahlpflichtmodul. Der Prüfling darf ferner nicht eine Prüfung in demselben oder einem verwandten Studiengang endgültig nicht bestanden haben bzw. sich in einem Prüfungsverfahren befinden.
Für die Zulassung ist eine Immatrikulation nicht erforderlich, sofern keine weiteren Prüfungsleistungen mehr ausstehen.
Betreuer
Mit dem Antrag auf Zulassung kann der Kandidat Themen und Betreuer vorschlagen. Dem Vorschlag für den Betreuer ist soweit wie möglich und vertretbar zu entsprechen.
Thema der Bachelorarbeit
Die Ausgabe des Themas erfolgt durch den Betreuer, dieses kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Ausgabe und nur begründet zurückgegeben werden. Das Thema der Bachelorarbeit kann von dem Betreuer auf begründetetn Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende. Das neue Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen auszugeben.
Arbeitsumfang
Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind so zu begrenzen, dass die Arbeitsbelastung für die Anfertigung der Arbeit 12 Leistungspunkten entspricht. Für die Bearbeitungszeit ist ein Zeitraum von fünf Monaten vorgesehen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei begründetem und vor Ablauf der Bearbeitungsfrist gestelltem Antrag eine einmalige Verlängerung der Bearbeitungszeit um maximal eine Woche genehmigen.
Abgabe
Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie ebenfalls dreifach auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium bei der Prüfungsstelle einzureichen. Bei Zusendung durch die Post gilt der Poststempel als Abgabedatum; die Beweislast für die Einlieferung der Bachelorarbeit obliegt dem Prüfling. Bei der Abgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel - insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen - benutzt hat, die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht hat und die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischem Speichermedium entspricht. Wird die Arbeit aus Gründen, die der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht fristgerecht abgegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen; im Regelfall wird ein neues Thema ausgegeben.