Master Informatik: Unterschied zwischen den Versionen

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== FAQ ==
== FAQ ==
''Gibt es Zulassungsbeschränkungen für den Masterstudiengang Informatik? Gibt es diese auch, wenn mehr Plätze zur verfügung stehen als BewerberInnen da sind?''
''Gibt es Zulassungsbeschränkungen für den Masterstudiengang Informatik? Gibt es diese auch, wenn mehr Plätze zur verfügung stehen als BewerberInnen da sind?''
:Nein, gibt es nicht mehr. Diese Regelung wurde aufgehoben.
:Nein, gibt es nicht mehr. Diese Regelung wurde in der 40.Sitzung vom [[FAR|MIN-Fakultätsrat]] aufgehoben.
 
(Quelle:[http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/ZugangFak6.pdf verwaltung.uni-hamburg])
 
(Quelle1:[http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/ae_satzung_min_050308.pdf])


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 3. April 2011, 16:42 Uhr

Aufbau

Der Masterstudiengang Informatik wurde im Wintersemester 2007 eingeführt, hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern und schließt im letzten Semester mit der Masterarbeit ab. Er teilt sich auf in 4 Bereiche:

  • Der Pflichtbereich umfasst das Modul Formale Grundlagen der Informatik 3 und ein Projekt.
  • Der Vertiefungsbereich ermöglicht die Wahl eines Vertiefungsgebietes, in dem 3 Vertiefungsmodule belegt werden müssen.
  • Im Wahlpflichtbereich sind 3 Wahlpflichtmodule zu belegen. Diese sind teilweise Voraussetzung für bestimmte Vertiefungsmodule.
  • Der Wahlbereich besteht aus einem Integrierten Anwendungsfach (für gewöhnlich 2 Module) und einem freien Wahlbereich, der sehr frei gestaltet werden kann.

Im Laufe des ersten Semesters muss in Zusammenarbeit mit dem Mentor ein Studienplan ausgearbeitet werden.

Vertiefungsgebiete

Momentan werden die folgenden vordefinierten Vertiefungsgebiete angeboten:

  • Komplexe Verteilte Systeme (KVS)
  • Intelligente Systeme und Robotik (ISR)
  • Architektur und Gestaltung von IT-Systemen (AGIS)

Wahlpflichtfach

Masterprojekt

Integriertes Anwendungsfach

Masterarbeit

FAQ

Gibt es Zulassungsbeschränkungen für den Masterstudiengang Informatik? Gibt es diese auch, wenn mehr Plätze zur verfügung stehen als BewerberInnen da sind?

Nein, gibt es nicht mehr. Diese Regelung wurde in der 40.Sitzung vom MIN-Fakultätsrat aufgehoben.

Siehe auch