Teilzeitstudium: Unterschied zwischen den Versionen
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* [http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/bachelor-teilzeitregelungen.pdf Teilzeitregelungen Bachelor Informatik 2005] | * [http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/bachelor-teilzeitregelungen.pdf Teilzeitregelungen Bachelor Informatik 2005] | ||
* [[KunterBuntesSeminar-WS08/Teilzeitstudium|Vortrag zum Teilzeitstudium im KunterBuntenSeminar 2008]] | |||
== Diplom == | == Diplom == |
Version vom 7. November 2008, 18:42 Uhr
Es gibt die Möglichkeit, Informatik in Teilzeit zu studieren.
Regelungen
Bachelor
- Artikel über das Teilzeitstudium aus den OE Bits 2007
- Allgemeine Infos der Uni zum Teilzeitstudium
- Teilzeitregelungen Bachelor Informatik 2005
- Vortrag zum Teilzeitstudium im KunterBuntenSeminar 2008
Diplom
Das Problem bei dem Diplomstudiengang ist, dass es offiziell kein Teilzeitstudium gibt! Nach der DPO98 ist es nicht vorgesehen, "nur die Haelfte" zu studieren. Warum auch? Nach dem Vordiplom hat man keine zeitlichen Fristen mehr und das Vordiplom wird mit einer dehnbaren 8 Semster Frist auch als lange genug angesehen.
Die Bachelor Studenten muessen formal einen Teilzeitstudiengang haben. Dort werden die Referenzsemester verdoppelt und es wird angenommen, dass man hoechsten 50% seiner Arbeitszeit dem Studium widmen kann. Achtung: Sonderregelung in der Informatik (s. PDF von Herrn Ritter)!
Interessant wird das Teilzeitstudium, wenn man Studiengebuehren zahlen soll. Denn im HmbHG steht sinngemaess, dass man nur anteilig zahlen muss. Wenn man also nur 50% studieren kann, braucht man auch nur 50% zu zahlen. Der Dank StiNe laesst sich das auch wunderbar ueberpruefen. Umkehrschluss bedeutet, dass du mehr zahlen musst, wenn du mehr studierst als vorgesehen...
Da es ungerecht waere, wenn Bachelorstudenten nur 50% zahlen brauchen, wo ein Diplomstudent 100% zahlen muss, wird das Zentrum fuer Studierende wohl die Gebuehren auf Antrag entsprechend festlegen. (Die Rechtsgrundlage ist mir allerdings noch unklar.)
Erfahrungen
[TODO]
Wissenswertes
Als Teilzeitstudent verlierst du deinen offiziellen Werksstudentenstatus! Das hat zur Konsequenz, dass du nicht krankenversichert bist, kein Recht auf BAfoeG hast, etcpp.. Ueberlege dir also gut, ob du dich als Teilzeitstudent zuruckmelden moechtest.
AFAIK regelt u.A. die ImmO die Immatrikulation von Teilzeitstudenten.