Go-Beschluss: Unterschied zwischen den Versionen

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== GO-Beschluss ==
== GO-Beschluss ==


Als ''GO-Beschluss'' wird der Beschluss eines Gremiums über Angelegenheiten, die die Geschäftsordnung (GO) betreffen, bezeichnet.
Als '''GO-Beschluss''' wird der Beschluss eines Gremiums über Angelegenheiten, die die Geschäftsordnung (GO) betreffen, bezeichnet.

Aktuelle Version vom 17. März 2008, 19:27 Uhr

Go-Beschluss[Bearbeiten]

Als Go-Beschluss wird der Beschluss eines Gremiums bezeichnet, etwas zu tun, ohne bereits genau zu wissen bzw. sich darüber einig zu sein, auf welche Weise es getan werden soll.

Beispiel[Bearbeiten]

Ein Studiengang soll eingeführt werden. Es gibt jedoch noch keine Fachspezifischen Bestimmungen und keinen Plan, wie der Studiengang genau aussehen soll. Es sollen allerdings bereits in weniger als n Tagen (mit n zwischen 1 und 90) Studierende für diesen Studiengang zugelassen werden oder es sind bereits vor m Tagen (mit m zwischen 1 und 90) Studierende zugelassen worden. In diesem Fall fällt das verantwortliche Gremium zunächst einen Go-Beschluss, um zumindest den gewünschten Start des Studienganges zu beschließen. Die FSB werden dann zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

GO-Beschluss[Bearbeiten]

Als GO-Beschluss wird der Beschluss eines Gremiums über Angelegenheiten, die die Geschäftsordnung (GO) betreffen, bezeichnet.