Berufungskommission: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Mai 2018, 19:31 Uhr
Genannte Informationen sind nicht mehr auf dem aktuellsten Stand.
Eine Berufungskomission (BK) hat die Aufgabe, eine Professur zu besetzen. Dazu wird ein Lehrkoerper "berufen". Das geschieht nicht immer, aber sollte immer dann geschehen, wenn ein vorhandener Professor weggeht, weil er entweder emeritiert oder abgeworden wird.
Entscheidungsfindung in einer Berufungskommission
Ein einfaches Modell
Die Entscheidungsfindung in einer Berufungskommission läuft spitz zu, d.h. von den Bewerben bleiben immer weniger übrig. Am Ende der Berufungskommission steht eine Liste von meist drei Bewerbern. Diese sind gereiht von 1 (bester Kandidat) bis 3. Normalerweise wird diese Liste von Platz 1 bis 3 mit Rufen abgearbeitet, bis einer den Ruf annnimmt.
Die Entscheidungsfindung könnte man in Phasen und diese in Runden beschreiben. Die erste Phase geht von der Idee bis zur Ausschreibung und Bewerbung. Die zweite Phase ist die Hauptphase der Berufungskommission. Die dritte Phase ist die Ruf-Phase.
1. Phase: Bis zur Bewerbung
Irgendwo am Fachbereich wird die Idee geboren, eine neue Professur zu besetzen. Dann müssen einige Fragen geklärt werden: - Wie wird die Professur bezahlt? - Welchen Themenbereich soll die Professur bearbeiten?
Dann wird ein fachlicher Ansprechpartner und eine Besetzung für den Berufungsausschuss gesucht. Der Berufungsausschuss besteht aus: - vielen Professoren (interne, also aus dem Fachbereich, einem fachfremden Vorsitzenden, dem fachlichen Ansprechpartner und externe Mitglieder (von anderen Universitäten; werden vom Präsidium bestimmt) - einem stimmberechtigten studentischen Mitglied und seinem Stellvertreter - einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter und seinem Stellvertreter
Jede Statusgruppe schlägt ihre Vertreter dem erweiterten Vorstand (bald Fachbereichsrat) vor. Dieser stimmt darüber ab. In Normalfall stimmt er zu und der Vorschläg für den Berufungsausschuss geht an den Fakultätsrat, der erneut darüber abstimmt. Normalerweise stimmt auch er zu und der Vorschlag geht an das Präsidium, dass den Berufungsauschuss dann einsetzt (inkl. seiner bestimmten externen Mitglieder).
Parallel dazu wird ein Ausschreibungstext erarbeitet (hauptsächlich vom fachlichen Ansprechpartner). In diesem Text werden die Stelle und die Anforderungen an die Bewerber beschrieben. Dieser Text wird dann von der Universität veröffentlicht (wie eine normale Stellenausschreibung). Dieser Text hat entscheidende Auswirkung auf das weitere Verfahren, da hier bereits alle Kriterien enthalten sein müssen, die später in die Entscheidung einfließen.
Nun bewerben sich die Bewerben. Diese gesammelten Bewerbungen bilden dann die Basis für die weitere Arbeit des Berufungsauschusses.
2. Phase: Erstellung eines Berufungsvorschlags
In dieser Phase findet die Hauptarbeit der Berufungskommission statt.
1. Runde: Aussortieren der Bewerber, die die minimalen Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllen. 2. Runde: Auswahl der einzuladenen Bewerber 3. Runde: Vorstellung der Bewerber und Auswahl der zu begutachtenden Bewerber 4. Runde: Einholen der Gutachten und Erstellen des Berufungsvorschlags
3. Phase: Ruferteilung
Das Präsidium bekommt vom Fakultätsrat den Berufungsvorschlag mit der Stellungsnahme des Dekanats. Es entscheidet dann ob es die Reihung beibehält oder ändert. Dann erteilt es den Ruf an den (neuen oder alten) Erstplatzierten. Das bedeutet, dem Bewerber wird die Stelle angeboten. Es werden dann Verhandlungen mit ihm geführt. Er sagt dann zu oder ab. Sagt er zu, bekommt der die Stelle und das Berufungsverfahren ist beendet. Sagt er ab, wird er von der Liste genommen und der Ruf geht an den Nächstplazierten auf der Liste. Das wiederholt sich, bis einer zusagt oder die Liste abgearbeitet ist.
Alter Text
Teile des folgenden Textes wurden schamlos von http://www.d120.de/fachschaft/gremien/Berufungskommissionen.html kopiert. Danke an Arne aus Darmstadt an der Stelle.
Arten
Es wird in der Regel zwischen zwei Arten von Berufungskommissionen unterschieden:
- §14-Kommission: Berufungsausschuss für eine Berufung nach §14 HmbHG. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine "normale" Berufung.
- §17-Kommission: Berufungsausschuss für eine Berufung nach §17 (1) HmbHG. Hierbei handelt es sich um die Verleihung der akademischen Bezeichnung Professorin oder Professor an eine Person, die sich durch hervorragende, denjenigen einer Professorin oder eines Professors entsprechende Leistungen ausgezeichnet und in der Regel seit mindestens drei Jahren an einer Hochschule erfolgreich selbständig gelehrt hat.
Je nach Art der Kommission unterscheidet sich das Berufungsverfahren in einigen Punkten.
Ablauf
- eine Berufung beginnt mit der Ausschreibung, die in Zeitungen und anderswo veröffentlicht wird
- aus den daraufhin eingehenden Bewerbungen wählt die Kommission die aus ihrer Sicht besten Bewerber aus und lädt sie zu einem Bewerbungsgespräch ein
- das Bewerbungsgespräch besteht aus einem öffentlichen Fachvortrag, in dem der Bewerber über seine aktuelle Forschung referiert, und einem persönlichen Gespräch mit der Berufungskommission, in dem konkrete Fragen an die Vorstellungen und Ziele des Bewerbers gestellt werden
- im Anschluss an diese Gespräche wählt die Kommission die aus ihrer Sicht besten drei Bewerber aus
- renommierte Wissenschaftler erstellen Gutachten über diese Bewerber. Unter Berücksichtigung dieser Gutachten erstellt die Berufungskommission eine Rangfolge, die der FBR verabschiedet, der Senat der TUD bestätigt und letztendlich dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst vorgelegt wird
- das Ministerium sucht sich einen aus der Liste aus (dieser muss nicht unbedingt Nummer eins der Liste sein) und beruft ihn
- sollten nun Bewerber, die berufen werden, doch nicht an die Uni kommen wollen, wird der nächste auf der Liste berufen, bis alle auf der Liste gefragt wurden
- sollte dann immer noch niemand gekommen sein, wird eine neue Berufungskommission gebildet, die dann wieder von vorne beginnt
Hinweise zum Berufen
Um Studierenden eine Hilfe beim erstmaligen Berufen zu geben, hat ein netter Student des Maschinenbaus der TU Darmstadt einen Reader zu diesem Thema geschrieben. Ebenso existiert ein BK-Ratgeber.
Tipps fuer die Gespraechsrunde mit den Bewerbern:
- Nicht die Butter vom Brot nehmen lassen! Das ist nicht unbedingt leicht, aber eure Aufgabe ist es, die studentischen Interessen zu vertreten und nicht, mit den Profs um des Friedens Willen zu harmonieren.
- Die eigenen Fragen an die Bewerber stellen, auch wenn man das Gefuehl hat, dass es die anwesende Kommission nervt oder man der einzige ist, der Fragen gestellt hat bisher.
- Wenn's geht jeden Bewerber die Sachen fragen, die im studentischen Interesse sind:
- Wie werden Bachelor-/Masterarbeiten betreut?
- Wie stellt er/sie sich die Zusammenarbeit mit den Studis vor
- Wie meint er, dass er die Studis fuer die Themen motivieren kann
- Wie plant er, sich in die Akademische Selbstverwaltung zu integrieren
- Lieber ein zu ausfuehrliches Protokoll fuehren. Das hilft, wenn man Kandidaten loswerden muss. Das Protokoll muss nicht mal korrekt sein. Solange man der BK glaubhaft machen kann, dass der Kandidat dieses oder jenes gesagt hat, ist es gut.
- gute und fiese Fragen haben. Das ist ein wenig schwer. Aber wenn man einen Favoriten hat, kann man sich ueberlegen, dass man dem Bewerben quasi einen Ball zuwirft, sodass er sich gut darstellen kann. Da gibt es keine fertigen Fragen, aber offene, positiv formulierte Fragen sind vielleicht gut.
Gesetze
Die fuer Hamburg wichtigen Gesetze sind zum einen das HmbHG §13ff und diverse Gesetze aus dem HRG, insbesondere §§44.
Nach §14 Absatz 2 Satz 3 HmbHG muss es mindestens 3 Profs in einer BK geben. Weniger Profs waeren ein Verfahrensfehler.
Nach §14 Absatz 2 Satz 6 HmbHG muss eine Satzung der Uni existieren, die aber leider nicht auffindbar ist. Wer sie findet, moege sie bitte hier verlinken. Sollte diese Satzung nicht existieren, waere interessant, auf welcher Rechtsgrundlage die BKs agieren. Es gibt zwar eine Seite der Uni zu Berufungsverfahren, allerdings ist die ein wenig verwirrend. So ist nicht klar, welche Berufungsordnung gerade gilt.
Nach §14 Absatz 1 Satz 2 HmbHG ist die "paedagogische Eignung fuer die Lehre" ein Einstellungskriterium. Professoren, die keine gute Probevorlesung machen, lassen sich damit rausboxen auch wenn die Kriterien der BK etwas anderes Verlangen.
Nach §98 Absatz 2 Satz 2 HmbHG sind die Mitglieder der BK, also auch die Studenten "zur Verschwiegenheit über die Sitzungsgegenstände verpflichtet". Was genau "Sitzungsgegenstaende" sind, ist noch unklar.
Nach §37 HRG sind Profs zur akademischen Selbstverwaltung verpflichtet. Sollte ein Bewerber keine Motivation dazu zeigen, kann die BK ihn deswegen ausschliessen.
Verschwiegenheitspflicht
§6 Berufungsordnung:
Berufungsangelegenheiten werden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Die Beteiligten sind zur Verschwiegen- heit über die Sitzungsgegenstände verpflichtet. Bei Ent- scheidungen über Personen (Einladung, Erstellung der Berufungsliste) ist geheim abzustimmen. Darüber hinaus kann der Berufungsausschuss auf Antrag geheime Ab- stimmung beschließen.
Deshalb lassen sich nicht alle Infos, die es zu den BKs gibt auf diesen öffentlichen Seiten finden.
Gebildete Kommissionen
2018
W2 Rechnernetze:
HV: Svenja Erichsen (7erichse) SV: Christian Lagod (9lagod) Nachrücker: Frederik Wille (3wille)
W3 Verteilte Systeme:
HV: Benjamin Schmidtke (5schmidtke) SV: Louis Kobras (4kobras+bk); Nachrücker: Alexandra Lemke (7lemke)
W1 Verteilte Betriebssysteme:
HV: Sebastian Reinberg (3reinber) SV: David Zschocke (5zschock) Nachrücker: Alexandra Lemke (7lemke)
W2 Digital Transformation & Technochange:
HV: Benjamin Schmidtke (5schmidtke) SV: Sebastian Reinberg (3reinber) Nachrücker: Lynn Oesterwind (6oesterw)
2017
W3 Data Engineering:
HV: Louis Kobras (4kobras+bk) SV: David Zschocke (5zschock)
W3 Usability & Software Ergonomics:
HV: Doro Geiser (9geiser) SV: Lukas Uzolas (mcmci)
W3 Maschinelles Lernen:
HV: Damian Hofmann (2hofmann) SV: David Zschocke (5zschocke)
2009
BK "Sicherheit in verteilten Systemen"
Bei dieser Berufungskommission handelt es sich um die Nachbesetzung der Professur mit der Widmung "Informatik, insb. Sicherheit in verteilten Systemen". Die genaue Ausschreibung befindet sich hier und wurde am FIXME veröffentlicht.
Die studentischen Mitglieder der Kommission sind:
die restlichen Mitglieder werden ergänzt, sobald ich mir sicher bin, dass ich das darf :)
An der §14-Kommission für die Ausschreibung beteiligt waren:
- Professoren:
- W. Lamersdorf (Vorsitz)
- N. Ritter (Departmentleiter)
- J. Zhang
- wiss. Personal:
- D. Moldt
- Studierende:
- Kjell Witte (6witte) (Vertr.: Tobias Müller (4tmuelle))
- TVP (als Gast):
- T. Bünnemann
2007
BK Wissensmanagment und Wissenstechnologie
Diese Berufungskomission soll eine neuausgeschriebene Stelle besetzen (im Gegensatz zu einer Nachbesetzung) und sucht Leute im Bereich der KI, vor allem in der robusten Wissensverarbeitung.
Die Mitglieder der Komission waren:
* 2beuck (4tmuelle) * lamersdorf * Andreae (Mathe) (Vorsitzender) * Habel (Protokollant) * FIXME aus Ulm * FIXME aus der TUHH
BK Softwaretechnik
Diese Berufungskomission besetzt die Stelle von Frau Floyd nach, die ihrerseits altersbedingt ausscheidet.
Mitglieder