Entdemokratisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Entdemokratisierung''' ist das Entziehen der Mitbestimmungsrechte aller Beteiligten an der Universität. Insbesondere die Studenten, [[WiMi]]s und das [[TVP]] verlieren so an Einfluss auf die Gestaltung und Funktion unserer Universität. Die Änderungen des [[Gesetze und Regelungen|Hamburger Hochschulgesetzes]] sorgt für eine massive Beschneidung der Rechte und wurde auch heftig kritisiert.


Obwohl sich die Hamburger Universitäten offiziell selbst verwalten, wird diese Freiheit stark eingeschränkt. So verbietet das [[HmbHG]] explizit
Wahlen auf [[Fachbereich]]sebene; Die entscheidungsberechtigten Gremien werden von oben eingesetzt. (Solche Gremien sind z.B. der [[Wirtschaftsausschuss]], der [[Prüfungsausschuss]]
und der [[Vorstand]]).
Weiterhin wählen die Mitglieder unserer Uni nicht mehr ihren Präsidenten, welcher über viel Macht und Einfluss an der Uni verfügt. Die Wahl des [[Präsident]]en wird nun vom [[Hochschulrat]] erledigt. Dieses [[Gremium]] ist nicht mal zur Hälfte mit Mitgliedern unserer Uni besetzt (und dann auch nur mit Professoren). Die Mehrheit wird vom Hamburger Senat eingesetzt.
Diese Entdemokratisierung, also der Abbau der Freiheit und Gleichberechtigung aller Beteiligten, geht einher mit den [[Studiengebühren]]. Diese sollen die Studenten nicht mehr mitbestimmenden Teil einer [[Universität]] sein lassen, sonder einen Kunden einer Universität. Und als Kunde kümmert man schließlich nicht um die Verwaltung.
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]

Aktuelle Version vom 16. November 2020, 15:50 Uhr