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Als BachelorstudentIn ist es möglich, Klausuren innerhalb eines Jahres einzusehen. Dafür muss man einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt stellen. Grundlage hierfür ist der § 22 der [[Bachelor-Prüfungsordnung]] der MIN-Fakultät. | |||
(Ob das für Diplomer und andere Abschlüsse auch gilt, weiß ich nicht. Im Zweifelsfall kannst du dich wie immer an deinen [[FSR]] wenden.) |
Aktuelle Version vom 26. Januar 2008, 12:12 Uhr
Als BachelorstudentIn ist es möglich, Klausuren innerhalb eines Jahres einzusehen. Dafür muss man einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt stellen. Grundlage hierfür ist der § 22 der Bachelor-Prüfungsordnung der MIN-Fakultät.
(Ob das für Diplomer und andere Abschlüsse auch gilt, weiß ich nicht. Im Zweifelsfall kannst du dich wie immer an deinen FSR wenden.)