Teilzeitstudium: Unterschied zwischen den Versionen
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**wichtig ist hierbei der Satz "Hiermit bestätige ich, dass ich mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeite." | ** wichtig ist hierbei der Satz "Hiermit bestätige ich, dass ich mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeite." | ||
**in meinem Fall musste ich noch Beispiel Rechnungen (aktuelle!) von meiner Firma anhängen - wobei auf diesen keine Zeitangaben waren - Beispiel: | ** in meinem Fall musste ich noch Beispiel Rechnungen (aktuelle!) von meiner Firma anhängen - wobei auf diesen keine Zeitangaben waren - Beispiel: | ||
Dienstleistungen im Februar 2009 480€ | Dienstleistungen im Februar 2009 480€ | ||
Version vom 8. Juni 2012, 17:59 Uhr
Es gibt die Möglichkeit, Informatik in Teilzeit zu studieren.
Regelungen
Bachelor
- Artikel über das Teilzeitstudium aus den OE Bits 2007
- Allgemeine Infos der Uni zum Teilzeitstudium
- Teilzeitregelungen Bachelor Informatik 2005
- Vortrag zum Teilzeitstudium im KunterBuntenSeminar 2008
Diplom
Das Problem bei dem Diplomstudiengang ist, dass es offiziell kein Teilzeitstudium gibt! Nach der DPO98 ist es nicht vorgesehen, "nur die Haelfte" zu studieren. Warum auch? Nach dem Vordiplom hat man keine zeitlichen Fristen mehr und das Vordiplom wird mit einer dehnbaren 8 Semster Frist auch als lange genug angesehen.
Die Bachelor Studenten muessen formal einen Teilzeitstudiengang haben. Dort werden die Referenzsemester verdoppelt und es wird angenommen, dass man hoechsten 50% seiner Arbeitszeit dem Studium widmen kann. Achtung: Sonderregelung in der Informatik (s. PDF von Herrn Ritter)!
Interessant wird das Teilzeitstudium, wenn man Studiengebuehren zahlen soll. Denn im HmbHG steht sinngemaess, dass man nur anteilig zahlen muss. Wenn man also nur 50% studieren kann, braucht man auch nur 50% zu zahlen. Der Dank StiNe laesst sich das auch wunderbar ueberpruefen. Umkehrschluss bedeutet, dass du mehr zahlen musst, wenn du mehr studierst als vorgesehen...
Da es ungerecht waere, wenn Bachelorstudenten nur 50% zahlen brauchen, wo ein Diplomstudent 100% zahlen muss, wird das Zentrum fuer Studierende wohl die Gebuehren auf Antrag entsprechend festlegen. (Die Rechtsgrundlage ist mir allerdings noch unklar.)
Erfahrungen
Erfahrungsbericht "Selbstständig"
Mein Antrag auf Immatrikulation als Teilzeitstudierender wurde erfolgreich für 2 Semester genehmigt. Folgendes musste ich dafür tun:
- Antrag in STiNE stellen (Studium -> Studiumsverwaltung -> Anträge -> Antrag auf Teilzeitstudium)
- Diesen Antrag dann noch einmal selbst auf totem Baum verfassen und unterschrieben an das ZfS schicken
- wichtig ist hierbei der Satz "Hiermit bestätige ich, dass ich mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeite."
- in meinem Fall musste ich noch Beispiel Rechnungen (aktuelle!) von meiner Firma anhängen - wobei auf diesen keine Zeitangaben waren - Beispiel:
Dienstleistungen im Februar 2009 480€
Falls man dennoch gebeten wird persönlich vorbei zuschauen sollte man viel Zeit mitbringen. Und den Mausschubsern im ZfS erklären, dass man berechtigt sich selbst nachzuweisen was immer man möchte ;) Und der ganze Aufwand sehr sinnfrei ist. Bei weiteren Fragen: 7kraemer@inf...
Wissenswertes
Als Teilzeitstudent verlierst du deinen offiziellen Werksstudentenstatus! Das hat zur Konsequenz, dass du nicht krankenversichert bist, kein Recht auf BAfoeG hast, etcpp.. Ueberlege dir also gut, ob du dich als Teilzeitstudent zuruckmelden moechtest.
AFAIK regelt u.A. die ImmO die Immatrikulation von Teilzeitstudenten.