Gremien: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Januar 2011, 18:11 Uhr
Studentische Mitwirkung in den Gremien
Die Mitwirkung von Studierenden in Gremien der Akademischen Selbstverwaltung ergibt sich aus §37 (1) Hochschulrahmengesetz (HRG): "[..] Für die Vertretung in den nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Gremien bilden die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Studierenden und die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je eine Gruppe; alle Mitgliedergruppen müssen vertreten sein und wirken nach Maßgabe des Satzes 2 grundsätzlich stimmberechtigt an Entscheidungen mit. [...]" (Hervorhebungen hinzugefügt).
Gremien auf Departmentebene
Studentische Selbstverwaltung
Akademische Selbstverwaltung
Gremien des Departments
- Vorstand
- Erweiterter Vorstand
- Bibliotheksausschuss
- IT-Strategie-Kommission
- Raumausschuss
- Wirtschaftsausschuss
- Studienkommission
- Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Vermittlungsinstanz
Ausschüsse des Fakultätsrates am Department Informatik
- Promotionsausschuss
- Prüfungsausschuss Bachelor-Studiengang Informatik
- Prüfungsausschuss Master-Studiengang Informatik
- Prüfungsausschuss Diplom-Studiengang Informatik
- Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik
- Berufungskommission
Sonstige Gremien
- Fachausschuss Informatik
- Ergänzungsfachkommissionen
- Behindertenbeauftragter
- Lehrplanungsbeauftragter
- Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Gremien auf Fakultätsebene
- Fakultätsrat
- Widerspruchsausschuss (zur Zeit nicht eingerichtet)