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Informatik Bibliothek muß Gebühren einführen

In der Änderung der Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken vom 3.12.96 wurde der Geltungsbereich dieser Verordnung auf alle wissenschaftlichen Bibliotheken der Universität Hamburg ausgeweitet. Dies bedeutet, daß unsere Bibliothek eigentlich seit dem 1. Januar 1997 Gebühren für Mahnungen, Vorbestellungen, etc. erheben müßte.

Ich möchte hier explizit darauf hinweisen, daß niemand in der Bibliothek oder am Fachbreich diese Entwicklung will, insbesondere, da dieses einen Mehraufwand für die Bibliothek darstellt. Es hat also keinen Sinn dem Personal der Bibliothek oder dem Bibliotheksausschuß des Fachbereichs zu erzählen, daß man diese Entwicklung schlecht findet. Das wissen sie selber auch.

Diese Verordnung wurde im Senat verabschiedet und daher muß die Bibliothek sie umsetzen.

Es gibt allerdings inzwischen eine studentische Initiative gegen diese Entwicklung. Es ist geplant, eine Unterschriftenliste an die Behörde für Wissenschaft und Forschung zu schicken, um gegen die Einführung von Vorbestellungsgebühren zu protestieren. Die Liste liegt in der Bibliothek aus, damit jeder, der gegen diese Gebühr ist, die Möglichkeit hat, darauf zu unterschreiben.

Nach der Änderung von 1996 würden die Gebühren in der Informatikbibliothek für das Überschreiten der Leihfrist je angefangene Woche 1,50 DM, höchstens aber 20,- DM, und für die Vormerkung eines Werkes ebenfalls 1,50 DM betragen.
mk


bits-Redaktion
10/06/1998