next up previous

§11 Studienberatung

Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Universitätsverwaltung (Beratungsstelle für Studenten). Die Studienfachberatung wird von den vom Fachbereich Informatik ernannten Studienberatern durchgeführt. Durch die Teilnahme an den Orientierungseinheiten nach §5 und §8 Absatz 4 wird die Verpflichtung der Studierenden zur Teilnahme an einer Studienfachberatung nach §45 Absätze 1 bis 5 HmbHG erfüllt. Studenten, die die Regelstudienzeit überschreiten, sind verpflichtet, an der Studienberatung teilzunehmen.


Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:25:32 MET DST 1996