Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Universitätsverwaltung
(Beratungsstelle für Studenten). Die Studienfachberatung wird
von den vom Fachbereich Informatik ernannten Studienberatern durchgeführt.
Durch die Teilnahme an den Orientierungseinheiten nach §5 und
§8 Absatz 4 wird die Verpflichtung der Studierenden zur Teilnahme
an einer Studienfachberatung nach §45 Absätze 1 bis 5 HmbHG
erfüllt. Studenten, die die Regelstudienzeit überschreiten,
sind verpflichtet, an der Studienberatung teilzunehmen.
Olaf Kummer
Fri Sep 6 11:25:32 MET DST 1996