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Fachbereich Informatik
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Vorschläge zur umweltfreundlichen Beschaffung von Stiften, Kunststoff- und Papierartikeln

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die umweltfreundliche Beschaffung sind gegeben unter anderem durch die Beschaffungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 15. Juni 1993, worin in den Beschaffungsgrundsätzen unter Paragraph 1.1. ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß Gesichtspunkte des Umweltschutzes zu berücksichtigen sind.

Weitere Grundsätze für die umweltfreundliche Beschaffung formuliert der Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Lieferungen und Leistungen nach der VOL vom 2. Mai 1995. Dieser Text klärt auch die Gewichtung von Sparsamkeitserwägungen und Bewertungen der Umweltverträglichkeit bei der Beschaffung:

"Bei der Wertung der Angebote ist danach die Berücksichtigung von Umweltaspekten nicht nur zulässig, sondern als besonderes Kriterium mit entscheidungsrelevant, wenn es in der jeweiligen Leisungsbeschreibung enthalten ist. Mehrkosten sind zumutbar, wenn deren Berücksichtigung eine höhere Wirtschaftlichkeit erwarten lassen. Voraussetzung ist, daß die Lieferungen/Leistungen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Eine geringfügige Minderung der Gebrauchstauglichkeit ist bei umweltfreundlichen Produkten ggf. hinzunehmen. Dies bedeutet, daß nicht allein die Kostenwirksamkeit im jeweiligen Jahreshaushalt zu beachten ist. Es sollen auch Folgekosten berücksichtigt werden, die für andere Aufgabenbereiche und für andere Zeitpunkte abschätzbar sind, wie z.B. Entsorgungs-, Energie- und Wasserkosten. Soweit möglich sind indirekte Folgekosten, die sich aus Ökoblanzen oder anderen Angaben ableiten lassen, einzubeziehen." (Paragraph 2.3)

Allgemeine Kriterien

Das Umwelt-Team am FBI hat deshalb für die Produkte, die am häufigsten am FBI nachgefragt werden, allgemeine Kriterien, die für die Beschaffung gelten sollen, zusammengestellt. Diese sind:

Büromaterialien Kriterien am FBI…
Bleistifte sollten unlackiert sein …bereits umgesetzt
Folien sollten PVC-frei sein …bereits umgesetzt
Tesa sollte PVC-frei sein …bereits umgesetzt
Ordner sollten aus Karton ohne Kunstoffbeschichtung / aus 100 % Altpapier sein, d.h. Recyclingpappe (Umweltzeichen RAL-UZ 56) …bereits umgesetzt
Trennblätter sollten aus Altpapier sein …bereits umgesetzt
Kugelschreiber der Kunststoffanteil sollte mögl. gering gehalten oder vermieden werden. Falls Kunststoff dennoch nötig ist, sollte es Monomaterial sein. …in der Testphase
Marker für Whiteboards Kunststoff sollte vermieden werden und das Gehäuse z.B. aus Recyclingpappe sowie die Tinte auf Wasser- bzw. Ethanolbasis sein. Auch hier wären nachfüllbare Stifte sinnvoll. …in der Testphase
Textmarker gibt es mit Holzhülle und ohne Lösungsmittel. …in der Testphase
Folienstifte gibt es aus recyclingfähigem Polypropylen mit auswechselbarer Spitze und nachfüllbar. …in der Testphase
Fineliner sollten cadmiumfrei und nachfüllbar sein. …in der Testphase
Haftnotizzettel sollten aus Recyclingpapier und der Klebstoff auf Wasserbasis sein. …in der Testphase
Klarsichthüllen Kunstoffhüllen sollten durch Pergament ersetzt werden, wo es möglich ist. Wenn doch Kunststoffhüllen benutzt werden, sollten PVC-freie beschafft werden. …in der Testphase
Briefumschläge sollten aus Umweltschutzpapier / Recyclingpapier sein und das Sichtfenster aus Pergamin. Außerdem sind wasserlösliche Naßkleber umweltfreundlicher als Trockenkleber. …in der Testphase

überarbeitet 02.10.2006
Kerstin Fischer